kar. Tar. as. av. tar.
Liebe Leute,
ich bin gerade zwischendurch mit einem Gerichtsurteil beschäftigt. In Bezug auf die Kostenentscheidung heißt es u.a.:
"Davacı kendisini vekille temsil ettirdiğinden kar. Tar. as. av. tar. Hükümleri gereğince red ve kabul oranına göre kabul edilen miktar üzerinden hesaplanan XXXXX TL ücreti vekaleti davalıdan alınarak DAVACIYA VERİLMESİNE" ...
Kennt jemand von euch die unterstrichene Abkürzung? Sie kommt viermal vor (weil es vier Kläger gibt). Mir ist sie bisher noch nicht begegnet.
Gruß
Mau
Yanıtlar (7)
Ist mir schon tausend Mal begegnet, allerdings nur ganz selten als Abkürzung.
kar. Tar. as. av. tar. = ... işbu karar tarihinde yürürlükte bulunan Avukatlık Asgari Ücret Tarifesi hükümleri gereğince ....
.... gemäß den Bestimmungen der Mindestvergütungsordnung für Rechtsanwaltsleistungen in der am Tage der Verkündung dieses Urteils gültigen Fassung
Danke, lieber Jon,
so etwas hatte ich mir schon gedacht. Aber die einzelnen Teile der Abkürzung decken sich nicht mit Ihrer Fassung.
Wie lautet der genaue Wortlaut? Im Internet finde ich dazu nichts.
Gruß
Mau
Aber das ergibt sich doch aus meiner obigen Übersetzung. Der Richter bzw. die Protokollführerin hat nur nicht alle Wörter abgekürzt, die drin vorkommen. Ich markiere jetzt mal mittels Unterstreichung und Durchstreichung, was die Protokollführerin abgekürzt hat und was sie völlig weggelassen hat:
kar ar tar ihinde yürürlükte bulunan Av ukatlık As gari Ücret Tar ifesi
Dabei hat der Richter oder die Protokollführerin die korrekte Wortreihenfolge in "Avukatlık Asgari Ücret Tarifesi" vertauscht und versehentlich in der falschen Form "Asgari Avukatlık Ücret Tarifesi" abgekürzt und zudem das Wort "Ücret" nicht abgekürzt.
Die Abkürzungen können Sie im Internet auch gar nicht finden, erstens weil es sich um eine inoffizielle Abk. handelt, die wahrscheinlich nur ganz wenige Gerichtsprotokollführer in der Türkei überhaupt verwenden, und zweitens, weil die Abkürzung korrekt so lauten würde: kar. tar. yür. bul. av. as. ücr. tar.
Noch Fragen?
Nein, lieber Jon,
keine mehr!
Darf ich Sie als Quelle in der Fußnote angeben?
Besten Dank,
Mau
Um Himmels Willen, mit so was wollen wir hier gar nicht erst anfangen.
OK.
Dann schreibe ich in Klammern "Auskunft eines Übersetzerkollegen".
Gruß
Mau
Würde ich nicht machen. Es interessiert weder Ihren Auftraggeber noch die Behörde, für die Ihre Übersetzung bestimmt ist, woher Sie wissen, wie die Abkürzung lautet. Schreiben Sie die Abkürzung einfach in der Übersetzung aus und verzichten Sie auf eine Anmerkung. Ist wirklich nicht nötig. Sonst müsste man ja für jede offizielle oder inoffizielle Abkürzung, die in türkischen Urkunden vorkommt und deren Wortlaut man auf irgendeine Weise herausgefunden hat, eine Quelle angeben. Nein, soviel übersetzerische Freiheit muss schon sein, d.h. Sie brauchen in solchen Fällen weder irgendwas zu erläutern noch eine Quelle anzugeben. Einfach so tun, als stünde da im Türkischen keine falsche, unvollständige, inoffizielle Abkürzung, sondern der korrekte, ausgeschriebene Wortlaut.
Nachtrag: Sie können schon eine Anmerkung machen. Aber da sollte nicht drinstehen, woher Sie die Bedeutung der Abkürzung kennen (das geht niemanden was an), sondern, dass die Passage "........." vom Protokollführer falsch und unvollständig abgekürzt wurde, der Übersetzer diesen Fehler jedoch in der Übersetzung ausgebessert hat.
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