esasına kaydetmek
Hallo,
wer kann mir bei diesem Satz helfen?
Davacının davalı aleyhine açtığı işbu dava mahkememizin yukarıdaki esasına kaydedilmekle, yapılan açık yargılama sonunda;
"esasına kaydedilmekle" was genau ist damit gemeint?
Vielen Dank im Voraus!
Yanıtlar (9)
Davacının davalı aleyhine açtığı işbu dava mahkememizin yukarıdaki esasına kaydedilmekle, yapılan açık yargılama sonunda;
In der vom Kläger gegen den Beklagten eingereichte Klage wurde die Klageschrift nach Eingang durch die Vergabe des Aktenzeichens registriert und am Ende der öffentlichen Verhandlung (wurde beschlossen, ....)
vorerst ohne Gewähr
aus dem google kann ich entnehmen, dass esasa kaydetmek, die Vergabe des Aktenzeichens für ein Verfahren nach Eingang der Klageschrift in die Verwaltung beim Gericht ist
Wer mehr weiß, bitte melden. Ich würde auch gern wissen, wie das in Deutschland benannt wird.
Wo sind jetzt die anderen Helfer?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hört sich gut an.
gern geschehen. ich selbst lerne dabei.
In dem vom Kläger gegen den Beklagten beim hiesigen Gericht angestrebten Verfahren mit dem Aktenzeichen / mit der Geschäftsnummer wurde nach der öffentlichen Sitzung (folgendes festgestellt/beschlossen) ....
So würde es bei einem deutschen Gericht "aussehen".
Ich finde, dass man nicht jedes Wort so übersetzen muss, wie es dort steht. Die Türken sagen 'esasa kaydedilmis', die Deutschen: mit dem Aktenzeichen. Der eigentliche Verwaltungsvorgang ist hier auch nicht interessant, es geht darum, dass das Aktenzeichen erwähnt wird.
Kolay gelsin
Sehr guter Satz Canan!(tu)
Auch dir herzlichen Dank Canan
Sana da kolay gelsin.
Hier mal ´ne kleine Ergänzung von mir, und zwar bezüglich der Vergabe eines "Zeichens" der bei Gericht eingegangenen Vorgänge, die sog. Geschäftszeichen und Aktenzeichen .
Für Mahnverfahren, welche die Beteiligten Antragsteller und Antragsgegner heißen, führt das Gericht den Vorgang unter einem Geschäftszeichen. Im Klageverfahren hingegen, welche die Beteiligten Kläger und Beklagte heißen, unter einem Aktenzeichen.
Es sieht in der Tat so aus, wie Canan und Ayten (und auch Kantürk) oben gesagt haben. Die deutschen Justizbehörden haben in der Regel völlig andere Verwaltungsvorgänge als die türkischen. In der Türkei neigt man dazu, inhaltlich irrelevante Vorgänge wie "dosyaya konuldu", "mahkememiz esasina kaydedildi" usw. in jeder Niederschrift ausführlich anzugeben.
Dasselbe gilt für Polizeiprotokolle (İşbu ............. tutanağı hazır bulunanlar tarafından tanzim edilmiş olup ...) und auch für Schriftwechsel innerhalb der Polizei oder Gendarmerie, wo ebenfalls jedes noch so nebensächliche Detail immer wieder genannt und und manchmal sogar umfangreiche Textbausteine ständig wiederholt werden, z.B. der berühmte Einleitungssatz: "...... günü saat .... sıralarında ilçemiz ...... adresinde meydana gelmiş olan çift taraflı maddi hasarlı yaralamalı trafik kazasında yaralanan ........ nüfusuna kayıtlı ...... ve ..... oğlu ........ doğumlu sanık .......... hakkında yapılan soruşturma sonunda ....... In Deutschland gibt man diese wichtige Information im Laufe eines chronologischen Schriftwechsel nur ein einziges Mal an und setzt alles Weitere dann als bekannt voraus. Ein weiterer Unterschied ist z.B., dass in der Türkei oft von Dingen wie "dosyaların birleştirilmesi" die Rede ist, während man in der deutschen Amtssprache bekanntlich von "Verfahren" spricht und nur selten von "Akten" oder "Prozessakten".
Ich denke, dass dies folgende Gründe hat:
Erstens denken Türken eher konkret und praxisorientiert, während der Deutsche für seine eher theorieverliebte, abstrahierende Denkweise bekannt ist.
Zweitens ist in der bürokratisch bestens durchorganisierten Türkei jedes noch so kleinste Detail in einem speziellen Yönetmelik geregelt. Man denke nur mal daran, dass in der Türkei - wie wir hier ja neulich gesehen haben - sogar Feinheiten wie Schriftart, Schriftgrad, Layout, Einzug/Abstände und die von der hierarchischen Beziehung der korrespondierenden Behörden abhängigen Floskeln "rica ederim" und "arz ederim" zwingend vorgegeben sind. Im Vergleich dazu sieht in Deutschland keine Anklageschrift so aus wie die andere, beim Amtsgericht ist es Arial 11 , einen Ort weiter wird Courier 12 bevorzugt und bei den Behörden in der unteren Etage vertraut man lieber auf Times New Roman, und jeder Brief endet auf "Mit freundlichen Grüßen" oder gelegentlich auch noch "Hochachtungsvoll".
Und da wären wir auch schon beim dritten Grund: Die türkischen Behörden sind - ebenso wie das türkische Familienleben und die gesamte türkische Gesellschaft an sich - streng hierarchisch strukturiert. Es gibt unzählige Höflichkeitsvorschriften (siehe z.B. Respektanreden wie hocam, amirim, başkanım; von den gegenüber wildfremden Menschen auf der Straße benutzten Anreden abi, abla, teyze, amca usw. ganz zu schweigen) und andere Verhaltensregeln, die jedem Türken bekannt sind und an die man sich halten muss, wenn man keine Probleme kriegen will. Wen wundert's da noch, dass der türkische Beamte im Schriftverkehr und bei Schreibarbeiten Hunderte von Regeln einzuhalten hat und kein Detail unwichtig genug erscheint?
Übrigens läuft das mit der Hierarchie in Österreich relativ ähnlich. Dort wird insbesondere auf akademische Titel extrem viel Wert gelegt, und Zehntausende nennen sich in Österreich "Professor", nur weil sie mal an einer Hochschule ein paar Vorträge aus ihrem Arbeitsgebiet gehalten haben (im Gegensatz zum "Univ.-Prof.", der eine reguläre Professorenstelle an einer Universität innehat).
P.S.: Ich werde bis März zumindest mal an den Wochenenden gelegentlich Zeit haben, hier reinzuschauen; unter der Woche aber eher nicht...
Zusammenfassend:
In der Sache ist die Formulierung von Kantürk richtig. Mit Canans Satz bin ich nicht so glücklich, weil der Vorgang der "Registrierung unter dem Aktenzeichen" nicht wiedergeben wird
Jons Erklärung ist äußerst hilfreich für das Verständnis.
Ich persönlich verwende für Esas No. immer das Kürzel "Az.", nie Geschäftszeichen. Aber wer immer nur "Geschäftszeichen" sagt für Esas No. liegt meines Erachtens genauso richtig. Unterschiedliche Übersetzungen für Esas No. in Anlehnung an die deutsche Praxis, auch diese würde ich akzeptieren.
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