değişik bozma kararı
Es geht hier offenbar um etwas, was der Kassationshof selbst nicht weiß. Denn prinzipiell gibt es kein Aufhebungs- und Abänderungsurteil (so ist die Übersetzung korrekt). Es gibt nur ein "Bestätigungs- und Abänderungsurteil", d.h., der Kassationshof kann u.U. ein Urteil mit Korrekturen bestätigen.
Allen Freundinnen und Freunden im Cafeuni alles Gute für 2013.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal an das Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht und die türkische Rechtsterminologie erinnern, 1./2.2. und 8.2.2013 in Bamberg.
Rumpf
Yanıtlar (4)
Lieber Dr. Rumpf,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Na wenn das so ist -
dann ist die türkische Justiz offenbar in guten Händen...
Gruß, und auch von mir allen Foristen alles Gute zum neuen Jahr,
Mau
Lieber Dr. Rumpf,
mir ist die Idee gekommen, dass der Begriff değişik bozma von den Richtern des HGK, die gegen das Aufhebungsurteil der Mehrheit Sondervoten erstellt haben, sehr bewusst gewählt worden sein könnte. Immerhin heißt es in der Aufzählung der Namen der stattlichen 47 Mitglieder des HGK unter ihrer Position im Kassationshof jeweils: "Kabul / Değişik Bozma" . Ich habe das Gefühl, dass damit gemeint ist, dass die Minderheit für ein " abweichendes Aufhebungsurteil" plädiert.
Die Erstinstanz hat ein Urteil zu Gunsten einer Beklagten gegen das Aufhebungsurteil des Kassationshofs aufrechterhalten. Die Revision der Klägerin ging vor den HGK, und der hat ihrem Antrag mit seinem Aufhebungsurteil stattgegeben. Einen anschließenden Antrag der Beklagtenseite, dieses Urteil zu berichtigen, wies er zuletzt ab. Die Minderheit weist nach, dass das Urteil der Erstinstanz hätte bestätigt werden müssen, zählt aber diverse prozess- und materiellrechtliche Mängel auf, die Letzteres noch enthält, wodurch bestimmte Unklarheiten weiter zwangsläufig zu Streitigkeiten führen. D.h. sie plädiert nicht einfach für eine Bestätigung des Urteils der Erstinstanz, sondern für eine Aufhebung und Wiederaufnahme des Verfahrens zwecks Beseitigung der Lücken, aber mit der dennoch für sie schon feststehenden Perspektive, dass der Urteilstenor (Bestätigung) Bestand haben wird.
In seinem letzten Antrag an den HSK - zeitlich vor dem mit Stimmenmehrheit gefällten Urteil des HGK - spricht der Beklagtenvertreter selbst von einem "değişik bozma kararı" . Ich habe das für einen grammatikalischen Faux-pas gehalten und entsprechend falsch übersetzt (solche Fehler sind ja nicht eben selten).
Gruß,
Mau
HGK. : Hukuk Genel Kurulu.
HSK. : Hakimler Savcılar Kanunu
Mau yazındaki kısaltmaları parantez içinde de olsa açar mısın?
Sağ olasın!
Kusura bakma, Kantürk.
Bundan böyle, böylesi kısaltmaları kullanmıyacaım. Söz!
Almanlar buna "Betriebsblindheit" derler belki... :D
Gruß,
Mau
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