Außervollzugsetzung (eines Haftbefehls o.a.)
Wieder so etwas, das man schon hundert Mal "irgendwie" übersetzt hat, ohne aber zu wissen, ob man die richtige Wahl getroffen hat:
Außervollzugsetzung (des Haftbefehls des Amtsgerichts XY vom .........)
Hier die Möglichkeiten, die es so gibt:
....... infazının durdurulması
....... infazının geri bırakılması (das ist wahrscheinlich eher die "Aussetzung des Haftbefehls", oder?)
....... infazının ertelenmesi (oder ist das hier die "Aussetzung des Haftbefehls"?)
Denkbar (jedoch mit Google Türkiye nicht eindeutig verifizierbar) wären dann noch die folgenden inoffiziellen Möglichkeiten:
....... infaz dışı bırakılması
....... infazdan çıkarılması
....... infazdan düşürülmesi
Ich vermute mal, dass "..... infazının durdurulması" der "Außervollzugsetzung" entspricht, richtig?
Antworten (5)
Jon schrieb
Wieder so etwas, das man schon hundert Mal
"irgendwie" übersetzt hat, ohne aber zu wissen,
ob man die richtige Wahl getroffen hat.
So was habe ich mal mit ...
tutuklama kararı infazının geri bırakılması ...
übersetzt.
Wie ich weiter oben schrieb, ist "geri bırakılması" höchstwahrscheinlich die "Aussetzung". Um mal ein Beispiel zu nennen: Letztes Jahr haben wir uns im Forum nach langer Diskussion darauf verständigt, dass der bekannte türkische Rechtsausdruck "hükmün açıklanmasının geri bırakılması (kararı)" als "(Entscheidung zur) Aussetzung der Verkündung der Verurteilung" zu übersetzen ist.
Allerdings ist mir der Unterschied zwischen "geri bırakmak" und "ertelemek" in der türkischen Rechtssprache bis heute nicht ganz klar.
Doch wegen "Außervollzugsetzung" bin ich wie gesagt der Meinung, dass "infazının durdurulması" richtig sein müsste. So werde ich es jetzt auch übersetzen.
Nach meinem Sprachgefühl sind ertelemek, sonraya bırakmak oder geri bırakmak Synonyme; wobei selbst in den Yargıtay Entscheidungen das Zeitwort "ertelemek" im Kontext mit z.B. "hapis cezası" vorgezogen wird.
Folgender Ausschnitt (aus dem allwissenden Internet) wird dir die Entscheidung erleichtern (der Auszug ist aus einem Portal für Rechtsanwälte):
5237 Sayılı TCK'nın yürürlüğe girmesi için Nisan 2005 tarihi kararlaştırıldı ancak daha sonra kabul edilen 5252 Sayılı Türk Ceza Kanununun Yürürlük ve Uygulama Şekli Hakkında Kanun'un "İnfazın Ertelenmesi veya Durdurulması" başlıklı 10. ve "Yürürlük" başlığını taşıyan 13.maddeleri ile 5237 sayılı TCK'nın sanığın lehine olan hükümlerinin Nisan 2005 tarihinin beklenmesine gerek kalmadan uygulanabilmesine imkan tanındı.
5252 Sayılı Kanunun 10.maddesinin sağladığı bu imkan üzerine (CMUK m.402 yollaması sebebiyle) kararı veren mahkemeye yazılı olarak müracaat edilerek yeni TCK hükümlerinin sanığın lehine olduğu durumlarda infazın ertelenmesine veya durdurulmasına karar verilmesi istenebiliyor. Mahkeme duruşma yapmaksızın dosya üzerinden inceleme yaparak karar veriyor. Mahkemenin vermiş olduğu bu karara karşı acele itiraz yoluna gitmek mümkün.
Ich weiß jetzt nicht, worauf du hinauswillst, aber "infazın ertelenmesi" und "infazın durdurulması" sind meiner Meinung nach ganz klar zwei verschiedene Dinge. Für "Außervollzugsetzung" nehme ich daher weiterhin "infazın durdurulması". Und "Aussetzung" ins Türkische ist wie gehabt "ertelenmesi".
Das "geri bırakmak" scheint mir hingegen ein besonderer Fachausdruck zu sein, der nur in ganz speziellen Fällen in Frage kommt und dann anstelle von "ertelemek" verwendet wird. Denn warum hat man bei dem Rechtsbegriff "hükmün açıklanmasının geri bırakılması" nicht "ertelenmesi" o.ä. genommen, sondern ganz bewusst "geri bırakılması"? Warum sagt man "hapis cezasının ertelenmesi" und nicht "hapis cezasının geri bırakılması"? Ein türkischer Jurist könnte uns sicherlich den Unterschied erklären. Ich glaube jedenfalls nicht, dass es sich - zumindest was die türkische Rechtsprache angeht - um hundertprozentige Synonyme handelt.
Ich bin mir da immer noch nicht sicher. Der String "infazının durdurulması" bzw. "infazının durdurulmasına" liefert in Google Türkiye nämlich immerhin Tausende von Treffern aus ganz einschlägigen Texten wie z.B. "...... cezasının / ....... kararının infazının durdurulmasına karar verildi" usw.usf.
Die erste Frage ist also die: Ist "infazın durdurulması" lediglich ein umgangssprachliches Synonym für "infazın ertelenmesi" oder sind es doch zwei grundverschiedene Rechtsvorgänge?
Die nächste Frage lautet: Ist "Außervollzugsetzung des Haftbefehls" dasselbe wie "Aussetzung des Haftbefehls"?
Übrigens ist meine vorherige Frage nach einem möglichen Unterschied zwischen den beiden Rechtstermini "geri bırakılması" und "ertelenmesi" immer noch unbeantwortet.
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