Aufenthaltsgesetzt Paragraph 51
Hallo liebe CafeUni Gemeinde. Habe hier den folgenden Text in deutscher Sprache:
Hiermit wird bescheinigt, dass bei Frau X die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetzt erfüllt sind und somit der Aufenthaltstitel nicht nach § 51 Abs. 1 AufenthG erlischt.
habe wie folgt übersetzt:
Bayan X’in İkamet Yasasının (AufenthG) 51’inci maddesinin 2’inci fıkrasının şartlarını yerine getirdiğini ve İkamet Yasasının 51’inci maddesinin 1’inci fıkranın sebebiyle oturumun sona ermediği bildirilmekte.
Über Verbesserungsvorschläge würde ich mich freuen.
Danke und Gruß
Ebru
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Ein Auszug aus der/dem © Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2006:
Als Aufenthaltstitel sah das Aufenthaltsgesetz, Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes, das Visum, die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis vor
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erlöschen: etwas erlischt, etwas verliert seine rechtliche Gültigkeit bir hakkın/talebin/sözleşmenin v.b. hukuki geçerliliğini yitirmesi
İkamet Yasasının (AufenthG) 51’inci maddesinin 2’inci fıkrasında öngörülen şartların yerine gelmesinden dolayı, İkamet Yasasının 51’inci maddesinin 1’inci fıkrasına göre bayan X’in oturum izninin sona ermediği tasdik edilir (bildirilir).
Kolay gelsin, selamlar
Bitteschön Ebru!
Viel Erfolg:)
Salih
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