Aufenthaltsgesetzt Paragraph 51

Rubrik: Übersetzungen vom Deutschen ins Türkische · 4 Beiträge ·

Ebru83

Hallo liebe CafeUni Gemeinde. Habe hier den folgenden Text in deutscher Sprache:

Hiermit wird bescheinigt, dass bei Frau X die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetzt erfüllt sind und somit der Aufenthaltstitel nicht nach § 51 Abs. 1 AufenthG erlischt.

habe wie folgt übersetzt:

Bayan X’in İkamet Yasasının (AufenthG) 51’inci maddesinin 2’inci fıkrasının şartlarını yerine getirdiğini ve İkamet Yasasının 51’inci maddesinin 1’inci fıkranın sebebiyle oturumun sona ermediği bildirilmekte.

Über Verbesserungsvorschläge würde ich mich freuen.

Danke und Gruß
Ebru

Antworten (3)

Salih

Ein Auszug aus der/dem © Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2006:

Als Aufenthaltstitel sah das Aufenthaltsgesetz, Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes, das Visum, die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis vor

Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:

Wanderungen von morgen Bevölkerungsexplosion und Wanderungen: Lösungsansätze

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erlöschen: etwas erlischt, etwas verliert seine rechtliche Gültigkeit bir hakkın/talebin/sözleşmenin v.b. hukuki geçerliliğini yitirmesi

Halunke

İkamet Yasasının (AufenthG) 51’inci maddesinin 2’inci fıkrasında öngörülen şartların yerine gelmesinden dolayı, İkamet Yasasının 51’inci maddesinin 1’inci fıkrasına göre bayan X’in oturum izninin sona ermediği tasdik edilir (bildirilir).

Kolay gelsin, selamlar

Salih

Bitteschön Ebru!
Viel Erfolg:)
Salih

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