Asliye Ticaret Mahkemesi

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 5 mesaj ·

Jon

Hier zwei Versionen von mir (enthalten bereits die Korrekturen):

Wir als Zeichnungsberechtigte der xxx GmbH anerkennen, versichern und erklären bedingungslos und unwiderruflich, dass wir die von unserer xxx GmbH bei der 8. Kammer für Handelssachen zu Izmir unter der Geschäftsnummer 2011/999 gegen Firma YYY İnşaat ...., Firma XXX İnşaat ..... und Herrn Ö. Hayyam als beklagte Parteien anhängig gemachte Klage hiermit zurückziehen.

In unserer Eigenschaft als Zeichnungsberechtigte der xxx GmbH anerkennen, versichern und erklären wir bedingungslos und unwiderruflich, dass wir die von unserer xxx GmbH bei der 8. Kammer für Handelssachen zu Izmir unter der Geschäftsnummer 2011/999 anhängig gemachte Klage gegen Firma YYY İnşaat ...., Firma XXX İnşaat ..... und Herrn Ö. Hayyam hiermit zurückziehen.

Hier noch einige Hinweise:

"Alleinvertretungsberechtigte Vertreter" wäre im Türkischen "münferiden imzaya yetkili şirket temsilcileri", besser gesagt "münferiden temsile yetkili".

"İzmir Asliye 8. Ticaret Mahkemesi" ist nicht "8. Zivilkammer für Handelssachen", sondern "8. Kammer für Handelssachen", da es bei "Ticaret"-Verfahren keine Unterscheidung zwischen "Zivilsachen" (Hukuk) und "Strafsachen" (Ceza) gibt. Ticaret-Verfahren sind immer Zivilsachen (Hukuk). Wenn sie nicht zivil wären, dann ginge es ja um Straftaten wie z.B. Betrug, und dann wäre sowieso nicht das Asliye Ticaret Mahkemesi zuständig, sondern je nach Tatbestand entweder das Sulh Ceza Mahkemesi oder das Asliye Ceza Mahkemesi (meist zweiteres).

Yanıtlar (4)

Levent

"İzmir Asliye 8. Ticaret Mahkemesi" ist nicht "8. Zivilkammer für Handelssachen", sondern "8. Kammer für Handelssachen", da es bei "Ticaret"-Verfahren keine Unterscheidung zwischen "Zivilsachen" (Hukuk) und "Strafsachen" (Ceza) gibt,
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Vielen Dank Jon,

den Begriff "Zivilkammer für Handelssachen" habe ich von einer Veröffentlichung von Herrn Rumpf Gerichtsverfassung in der Türkei . Heute, wenn ich die Übersetzung an den Notar abgegeben habe, werde ich mich mit dem ganzen Text noch einmal auseinandersetzen.

Jon

Dr. Rumpf will mit dieser deskriptiven Übersetzung lediglich der Tatsache Rechnung tragen, dass das Asliye Ticaret Mahkemesi - wie von mir oben dargelegt - nur für Zivilsachen zuständig ist. Man kann aber auf das "Zivil-" verzichten, und zwar aus zwei triftigen Gründen:

1. Die Bezeichnung "Kammer für Handelssachen" ist auch in Deutschland genau in dieser Form bekannt, siehe Wikipedia:

[Link entfernt]

(Das Einfügen von Links funktioniert momentan nicht. Bitte in Wikipedia "Kammer für Handelssachen" eingeben. Und Fettdruck funktioniert gerade auch nicht, wie man sieht. Momentan scheinen viele Dinge nicht zu funktionieren...)

2. In der türkischen Bezeichnung "Asliye Ticaret Mahkemesi" kommt das Wort "Hukuk" (Zivil-) gar nicht vor, also warum sollte man ein Wort übersetzen, das in der türk. Bezeichnung fehlt, zumal es ja im Deutschen ebenfalls "Kammer für Handelssachen" heißt? Wir haben hier also ein exaktes Pendant im deutschen Recht. Es gibt daher keinen Grund, statt "Kammer" "Zivilkammer" zu schreiben.

Levent

Dr. Rumpf will mit dieser deskriptiven Übersetzung lediglich der Tatsache Rechnung tragen, dass das Asliye Ticaret Mahkemesi - wie von mir oben dargelegt - nur für Zivilsachen zuständig ist...

Nun, nachdem der Sturm vorbei ist, kann ich wieder einige Dinge in Ruhe nachvollziehen.

Eindeutig habe ich heute früh einiges übersehen, als ich heute insgesamt 10 Urkunden mit unterschiedlichen Namen, Adressen und Firmenbezeichnungen übersetzen musste. Zudem wurden die Ausgangstexte vom türkischen Anwalt mehrmals neu korrigiert bzw. formuliert.

Unter Zeitdruck geht die Konzentration natürlich baden.

Nochmals vielen Dank für die prompte Reaktion, Hilfe und für den Korrekturhinweis.

Das war nun die letzte Version des Ausgangstextes:

xxx GmbH’nin imza yetkilisi olarak, Şirketimiz xxx GmbH tarafından İzmir Asliye 8. Ticaret Mahkemesi nezdinde 2011/999 sayılı dosya ile davalılar YYY Ltd. Şti. ve Ö. Hayyam aleyhinde ikame edilmiş olan davadan (“Dava”) feragat ettiğimi koşulsuz ve gayrıkabili rücuen kabul, taahhüt ve beyan ederim.

Übersetzung:

Ich als Zeichnungsberechtigter der xxx GmbH versichere und erkläre bedingungslos und unwiderruflich, dass ich die von unserer Gesellschaft xxx bei der 8. Kammer für Handelssachen zu İzmir unter der Geschäftsnummer 2011/000 gegen Firma YYY GmbH und Ö. Hayyam als beklagte Parteien anhängig gemachte Klage zurückziehe.

Rumpf

In der gleichen Veröffentlichung spreche ich auch nur von "Kammern für Handelssachen". In meiner eigenen Praxis gegenüber Mandanten spreche ich ebenfalls nur von "Kammern für Handelssachen". Es gibt auch Übersetzer, die von "Handelsgericht" sprechen. Auch dies kann toleriert werden. Wer zum Beispiel lieber "Grundgericht für Zivilsachen" sagt, wird dann auch "Handelsgericht" sagen. Wer, wie ich, die Bezeichnung "Zivilkammer" vorzieht, wird dann "Kammer für Handelssachen" sagen.

Ich gebe aber, lieber Levent, zu, dass meine Bezeichnung "Zivilkammern für Handelssachen" etwas unglücklich ist.

Ich wünsche allen ein gutes Neues Jahr!

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