suça sürüklenen çocuk

Bölüm: Türkçeden Almancaya Çeviriler · 10 mesaj ·

Guelistan

selam herkese..

Bir tercümede daha önce karşılaşmadığım bir kavramla karşılaştım. "Suça sürüklenen çocuk" Bunun için Almanca ne önerirsiniz?

Şimdiden herkese teşekkürler.

Yanıtlar (9)

Tommiks

Da fallen mir spontan die folgenden Schlagwörter aus den deutschen Medien ein:

- Jugendliche Straftäter

- Jugendkriminalität

- Kriminalisierung von Jugendlichen

Guelistan

Tam ne demek istediğimi anlatamadım sanırım. Şimdi bir mahkeme metnini düşünelim. Girişinde önce davacının kimlik biligleri verilir, sonra sanığın, sonra suç vs. devam eder bunda birde suça sürüklenen çocuk demiş ve kimlik bilgilerini vermiş yani şöyle:

Hakim : Serap ....

Katip : Kadriye .....

Davacı : K.H.

Katılan : Mehmet .....

Suça Sürüklenen Çocuk : Anıl.....

Sanık : Halil...........

Burda sanık 18 yaşını doldurmadığı için "Suça sürüklenen Çocuk" olarak tanıtılmış. Bu durumda ben hangi kavramı kullanabilirim?

Teşekkürler

Kantuerk

Eventuell:

Das Kind, das zur Straftat angestiftet wurde:

oder einfacher

Zur Straftat angestiftetes Kind:

Hoffentlich hilft diese Möglichkeit weiter.

MfG

Tommiks

Dann vielleicht besser so:

Zur Straftat angestiftete/-r Minderjährige/-r:

Kantuerk

Zur Straftat angestiftete/-r Minderjährige/-r:

ist noch besser

Tommiks

Übrigens, nur für den Fall, dass hier gerade Neulinge mitlesen: "Katılan" ist der "Nebenkläger", "Davacı" sollte hier als "Anklagebehörde" übersetzt werden, und "K.H." am besten als "Staatsanwaltschaft".

Guelistan

Danke für eure Hilfe, das habe ich auch gedacht und als "zur Straftat angestieftetes Kind" übersetzt. So ein Begriff für minderjährige Angeschuldigten benutzen die Deutschen wahrscheinlich nicht.

Davacı kann auch als "Kläger" oder "Beschwerdeführer" und K.H d.h. "Kamu Hukuku" kann als "öffentliches Recht" übersetzt werden.

Tommiks

Doch. In der deutschen Amtssprache wird in der Regel nur von einem "Minderjährigen" gesprochen, nicht von einem "Kind". Eine typische Formulierung ist z.B. "Anstiftung Minderjähriger zu .....".

Das sind die wörtlichen Übersetzungen, würde ich hier aber nicht nehmen. Wenn "Davacı: K.H." dasteht, würde ich es auf jeden Fall als "Anklagebehörde: Staatsanwaltschaft" übersetzen, weil "K.H." ja impliziert, dass der "Kläger" bzw. "Beschwerdeführer" im konkreten Fall eine Behörde ist und keine Person. Und diese Behörde ist dann in strafrechtlichen Verfahren automatisch die Staatsanwaltschaft. Glaub' mir: Wenn Du schreibst: "Kläger: Öffentliches Recht", machst Du Dich gegenüber Reklamationen angreifbar. Kein Rechtsanwalt würde Dir diese Übersetzung so durchgehen lassen.

Hier noch eine Erklärung dazu: In den USA werden Strafverfahren mit den folgenden Worten eingeleitet: "Der Staat Texas gegen den Angeklagten John Smith", und wer vertritt den Staat in einem Strafverfahren? Die Staatsanwaltschaft. Das ist meines Wissens in allen Rechtsstaaten dieser Welt ganz ähnlich. Daher ist mit "K.H." in Strafverfahren grundsätzlich die Staatsanwaltschaft gemeint und daher auch so zu übersetzen, während "Kläger: Öffentliches Recht" dem deutschen Leser nichtssagend erscheinen wird. Das ist meine Meinung.

Kantuerk

Juristen der Deutschen Rentenversicherungen verstanden auch die Übersetzung "öffentliches Recht" nicht so recht.

Für K.H. ist "Staatsanwaltschaft" viel besser verständlich und ist die genaueste freie Übersetzung.

Großes Lob für Jon.

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