suça sürüklenen çocuk
selam herkese..
Bir tercümede daha önce karşılaşmadığım bir kavramla karşılaştım. "Suça sürüklenen çocuk" Bunun için Almanca ne önerirsiniz?
Şimdiden herkese teşekkürler.
Yanıtlar (9)
Da fallen mir spontan die folgenden Schlagwörter aus den deutschen Medien ein:
- Jugendliche Straftäter
- Jugendkriminalität
- Kriminalisierung von Jugendlichen
Tam ne demek istediğimi anlatamadım sanırım. Şimdi bir mahkeme metnini düşünelim. Girişinde önce davacının kimlik biligleri verilir, sonra sanığın, sonra suç vs. devam eder bunda birde suça sürüklenen çocuk demiş ve kimlik bilgilerini vermiş yani şöyle:
Hakim : Serap ....
Katip : Kadriye .....
Davacı : K.H.
Katılan : Mehmet .....
Suça Sürüklenen Çocuk : Anıl.....
Sanık : Halil...........
Burda sanık 18 yaşını doldurmadığı için "Suça sürüklenen Çocuk" olarak tanıtılmış. Bu durumda ben hangi kavramı kullanabilirim?
Teşekkürler
Eventuell:
Das Kind, das zur Straftat angestiftet wurde:
oder einfacher
Zur Straftat angestiftetes Kind:
Hoffentlich hilft diese Möglichkeit weiter.
MfG
Dann vielleicht besser so:
Zur Straftat angestiftete/-r Minderjährige/-r:
Zur Straftat angestiftete/-r Minderjährige/-r:
ist noch besser
Übrigens, nur für den Fall, dass hier gerade Neulinge mitlesen: "Katılan" ist der "Nebenkläger", "Davacı" sollte hier als "Anklagebehörde" übersetzt werden, und "K.H." am besten als "Staatsanwaltschaft".
Danke für eure Hilfe, das habe ich auch gedacht und als "zur Straftat angestieftetes Kind" übersetzt. So ein Begriff für minderjährige Angeschuldigten benutzen die Deutschen wahrscheinlich nicht.
Davacı kann auch als "Kläger" oder "Beschwerdeführer" und K.H d.h. "Kamu Hukuku" kann als "öffentliches Recht" übersetzt werden.
Doch. In der deutschen Amtssprache wird in der Regel nur von einem "Minderjährigen" gesprochen, nicht von einem "Kind". Eine typische Formulierung ist z.B. "Anstiftung Minderjähriger zu .....".
Das sind die wörtlichen Übersetzungen, würde ich hier aber nicht nehmen. Wenn "Davacı: K.H." dasteht, würde ich es auf jeden Fall als "Anklagebehörde: Staatsanwaltschaft" übersetzen, weil "K.H." ja impliziert, dass der "Kläger" bzw. "Beschwerdeführer" im konkreten Fall eine Behörde ist und keine Person. Und diese Behörde ist dann in strafrechtlichen Verfahren automatisch die Staatsanwaltschaft. Glaub' mir: Wenn Du schreibst: "Kläger: Öffentliches Recht", machst Du Dich gegenüber Reklamationen angreifbar. Kein Rechtsanwalt würde Dir diese Übersetzung so durchgehen lassen.
Hier noch eine Erklärung dazu: In den USA werden Strafverfahren mit den folgenden Worten eingeleitet: "Der Staat Texas gegen den Angeklagten John Smith", und wer vertritt den Staat in einem Strafverfahren? Die Staatsanwaltschaft. Das ist meines Wissens in allen Rechtsstaaten dieser Welt ganz ähnlich. Daher ist mit "K.H." in Strafverfahren grundsätzlich die Staatsanwaltschaft gemeint und daher auch so zu übersetzen, während "Kläger: Öffentliches Recht" dem deutschen Leser nichtssagend erscheinen wird. Das ist meine Meinung.
Juristen der Deutschen Rentenversicherungen verstanden auch die Übersetzung "öffentliches Recht" nicht so recht.
Für K.H. ist "Staatsanwaltschaft" viel besser verständlich und ist die genaueste freie Übersetzung.
Großes Lob für Jon.
Esen kalın
Forumda tartışmaya katıl → Yanıt yazmak, teşekkür etmek ve kendi mesajını eklemek için DasSözlük uygulamasını aç.