Österreisch.StPO
Hallo Perpignan,
ich habe die Stelle mal gegoogelt:
Hier heißt es:
Von der Aussagepflicht sind befreit (§ 156 stop):
Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat verletzt worden sein könnten und zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer Geschlechtsspähre verletzt worden sein könnten, wenn die Parteien Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Einvernahme zu beteiligen.;
Dann lautet die entsprechende Übersetzung etwa wie folgt:
Aşağıdaki kişiler beyanda bulunma zorunluluğundan muaftır (Avusturya CMUK, md. 156):
Sanığa ısnat edilen suçtan dolayı yaralanmış olabilen ve sorgulandıkları tarihte 14 yaşını tamamlamamış olan kişiler veya cinsel mahremiyetlerine tecavüz edilmiş olabilen kişiler; taraflara daha önce birbirlerinden ayrı olarak sorgulanmaya katılma olanağı sağlanmış ise.
Der Satz ist zwar nicht unbedingt leicht zu verdauen, aber das ist der Ausgangssatz ja auch nicht.
Kontradiktorische Einvernahme ist die Aufnahme einander entgegenstehender Aussagen in getrennten Räumlichkeiten zum Schutz des Opfers/Zeugen.
Gruß,
HV
Antworten (5)
Fantastisch erklärt und übersetzt von Hüdaverdi! Hier nur ein paar kleine Ergänzungen:
Wenn man den Begriff "Beschuldigter" aus einem deutschen/österreichischen Gesetzestext ins Türkische übertragen muss, sollte man ihn als "Sanık veya şüpheli" übersetzen, da der Leser ja nicht wissen kann, in welcher Phase sich das Verfahren befindet (also ob bereits Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet wurde oder noch nicht). Bis zur Anklageschrift (einschließlich) nennt man die Beschuldigten in der Türkei "şüpheli", sofort nach Beginn des Hauptverfahrens dann aber nur noch "sanık". Daher übersetze ich in Gesetzestexten den Begriff "Beschuldigter" (der in deutschen Gesetzestexten vom "Tatverdächtigen" über den "Angeschuldigten" bis hin zum "Angeklagten" in der Regel alle Phasen des deutschen Ermittlungs- und anschließenden Gerichtsverfahrens abdecken kann) immer als "Sanık veya şüpheli". Und ich meine sogar irgendwo gesehen zu haben, dass diese Verwendung beider Bezeichnungen in der türkischen Strafprozessordnung genauso gehandhabt wird.
Zu "ısnat": Eigentlich wird es ja "isnat' geschrieben, doch seit ein paar Jahren wird in der Türkei für "zur Last gelegt" zunehmend die folgende Formulierung verwendet (ich nehme an, dass "isnat" in 10-15 Jahren aus dem Wortschatz der Juristen verschwunden sein wird):
Sanığın üzerine atılı suçu işlediği .....
Şüpheliye üzerine atılı suçu anlatıldı.
Sanığın üzerine atılı suçu işlediği .....
Sehr oft wird auch das Wort "üzerine" ausgelassen, insbesondere dann, wenn "üzerine atılı" im Kontext einmal benutzt wurde.
Örnek:
Sanığın üzerine atılı suçu işlediği anlaşılmakla birlikte; sanığın söz konusu suçu meşru savunma halinde işlemesi nedeniyle atılı suçtan BERAATİNE, ...
Oder aber der Satz wird ohne Umschweife wie folgt "reduziert":
... atılı suçtan sanık.....
Örnek:
... suçun takibinin şikayete tabi bulunduğu,müştekinin sanık hakkında şikayetinden vazgeçtiği anlaşıldıgından atılı suçtan sanık hakkında açılan kamu davasının ...
Stimmt. Beim ersten Mal, wo es vorkommt, wird meistens noch "üzerine" benutzt, danach aber meistens nicht mehr (in Urteilen erlebt man das ständig).
Sehr gut, ich darf zu den Begriffen : Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter wie folgt ergänzen:
Beschuldigter ist jemand in der Ermittlunsphase, ist aber die Anklageschrift der StAnw verfasst, so steht es dort dann Angeschuldigter, in der öffentlichen Sitzung wird diese von dem StAnw verlesen, Es wird jedoch dann der Begriff Angeklagter ausgesprochen, sobald im schriftlichen Angeschuldigter zu treffen ist, da nur in einer Gerichtssitzung "angeklagt" werden kann. Das alles ntrl. gemäß deutschem Recht, ich denke in A ist es nicht viel anders.
Dies hatte ich hier schon vor einem Jahr ausgeführt. Siehe den Abschnitt unter der Passage "Burada Alman ceza hukukunda geçerli olan kronolojiyi tekrar açıklamakta fayda vardır" in meinem folgenden Beitrag:
[Link entfernt]
Oh, eben sehe ich, dass ich diesen Punkt im April 2010 auch schon mal erklärt hatte:
[Link entfernt]
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