in Tateinheit
Liebes Forum,
die Passage aus einer Anklageschrift:
"Am 20- August 2008 wurde er wegen gemeinschaftlichen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 2 Fällen vom Amtsgericht Berlin -(292 csxxxxxxx) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,- Euro verurteilt."
habe ich wie folgt übersetzt:
"Sanık iki eylemde ortaklaşa dolandırıcılık ve bu eylem ile aynı zamanda evrakta sahtekarlık suçundan dolayı Berlin Asliye Mahkemesi tarafından 20 Ağustos 2008 tarihinde - (292xxxxxxxxxx) – sayılı karar ile günlük birimi 40,- €’dan olmak üzere 90 günlük para cezasına çarptırıldı."
Ich bin mir nicht sicher, ob ich vor allem den Begrig "in Tateinheit" korrekt wiedergegeben habe. Bitte um Korrektur bzw. Neuübersetzung. Danke im Voraus.
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Ich würde das gern komplett umfomulieren:
Berlin Yerel Mahkemesinin 20 Ağustos 2008 tarih ve 292 csxxxxxxx sayılı kararı ile sanığa, iki ayrı olayda suç ortağı olarak dolandırıcılık suçuna katılmak ve aynı eylem kapsamında işlenen evrakta sahtecilik suçlarından günlüğü 40,- Euro'dan 90 günlük adli para cezası verilmiştir.
in 2 Fällen = iki ayrı olayda
gemeinschaftliches XXX = suç ortağı olarak XXX suçuna katılmak
in Tateinheit mit XXX = ve aynı eylem kapsamında işlenen XXX suçundan ......
Urkundenfälschung = evrakta sahtecilik
Tagessatz / zu je ... Euro = günlüğü ..... Euro'dan
Geldstrafe (wenn vom Amtsgericht per Strafbefehl verhängt) = adli para cezası
Ich würde das gern komplett umfomulieren:
Berlin Yerel Mahkemesinin 20 Ağustos 2008 tarih ve 292 csxxxxxxx sayılı kararı ile sanığa, iki ayrı olayda suç ortağı olarak dolandırıcılık suçuna katılmak ve aynı eylem kapsamında işlenen evrakta sahtecilik suçlarından günlüğü 40,- Euro'dan 90 günlük adli para cezası verilmiştir.
Amtsgericht = ... Yerel Mahkemesi
Landgericht = ..... Bölgesel Mahkemesi oder meinetwegen auch .... Asliye Hukuk Mahkemesi
in 2 Fällen = iki ayrı olayda
gemeinschaftliches XXX = suç ortağı olarak XXX suçuna katılmak
in Tateinheit mit XXX = ve aynı eylem kapsamında işlenen XXX suçundan ......
Urkundenfälschung = evrakta sahtecilik
Tagessatz / zu je ... Euro = günlüğü ..... Euro'dan
Geldstrafe (wenn vom Amtsgericht per Strafbefehl verhängt) = adli para cezası
Noch was zu Amtsgericht/Landgericht . Bei Amtsgericht ist für mich der Fall völlig klar: Es muss als "... Yerel Mahkemesi" übersetzt werden. Wird inzwischen auch von vielen türkischen Richtern so gesehen. Bei Landgericht .... schwanke ich hingegen zwischen ..... Asliye Hukuk Mahkemesi und ...... Bölgesel Mahkemesi. Die juristischen Feinheiten, u.a. auch von RA Christian Rumpf immer wieder gern vorgetragen, sind allesamt bekannt - doch ein Restzweifel bleibt hinsichtlich beider Versionen. Ich werde Landgericht jedoch wahrscheinlich weiterhin als Bölgesel Mahkeme übersetzen, schon allein aus Gründen der Konsistenz zum "yerel mahkeme". Doch wie gesagt, die einzelnen Aufgabenbereiche dieser Gerichte und all diese Dinge sind hinreichend bekannt, und ich muss sagen, dass all das Wissen darüber die Arbeit des Übersetzers nur noch schwerer macht anstatt sie zu erleichtern. Am besten wäre vielleicht, sich einfach nur dumm zu stellen und alles einfach nur als "(Berlin'in) yetkili mahkemesi" zu übersetzen.
Lieber Jon,
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Deine Umformulierung gefällt mir sehr. Ich übernehme sie einfach. (Über dein Honorar reden wir später. )
Da der Adressat hier in Deutschland ist, neige ich jetzt für "Amtsgericht" anstatt "Asliye hukuk mahkemesi" eher "Yerel mahkeme" zu verwenden. Bei "Landgericht" werde ich bei "Eyalet mahkemesi" bleiben.
DeinVorschlag allerdings, der Einfachheit halber auch mal "(Berlin'in) yetkili mahkemesi" zu benutzen, kann Nachfragen nach sich ziehen, wenn die genaue Bezeichung des Gerichts von der Bedeutung ist.
Selam ve saygılarımla
Hallo bilgecan,
folgende wichtige Anmerkungen:
Dies bitte auf keinen Fall. Die Bezeichnung "Yüksek Eyalet Mahkemesi" ist die mittlerweile offizielle, weil von jedermann anerkannte Übersetzung von "Oberlandesgericht", hat also mit "Landgericht" nichts zu tun. Viele Übersetzer verwechseln es aber immer noch.
Das was nur ein Spaß. Natürlich bin ich immer dafür, alles möglichst präzise und unverwechselbar zu übersetzen.
Und mein Honorar bitte schnellstmöglich auf mein Konto bei der Banco de Corrupción auf Puerto Rico überweisen.
Hallo Jon,
jetzt ist meine Verwirrung komplett. Rumpf"s Text habe ich soeben überflogen. Im Gegensatz von Rumpf schlagen Yenisey/Plagemann in ihrer Übersetzung des StGB ins Türkische für "Landgericht" doch "Eyalet Mahkemesi" bzw. "Adli Bölge Mahkemesi" vor.
Ohne deiner Hinweise hätte ich "Landgericht" mit "Eyalet Mahkemesi" und "Oberlandesgericht" mit "Yüksek Eyalet mahkemesi" übersetzt.
Gegen "Bölgesel Mahkeme" für "Landgericht" scheint im Moment keine Einwände zu geben. Zeit für mich wohl, mich von meinem liebgewonnen "Eyalet Mahkemesi" als Pendant zu "Landgerich" zu trennen. Ich werde Landgericht als "Bölgesel Mahkeme" übersetzen.
Danke.
Hallo bilgecan,
dazu kurz Folgendes: Es gibt in jedem deutschen Bundesland nur ein Oberlandesgericht (Yüksek Eyalet Mahkemesi), jedoch mehr als ein Landgericht (je nach Bundesland können es sogar ziemlich viele sein). Daher können Sie jedes einzelne der vielen Landgerichte eines Bundeslandes unmöglich als "Eyalet Mahkemesi" übersetzen, da es ja mehrere/viele davon gibt.
Nachdem aber "Yerel Mahkeme" für "Amtsgericht" sich nach meinen persönlichen Beobachtungen einigermaßen gut durchsetzt und von türkischen Justizbehörden nicht nur für Deutschland, sondern manchmal auch in Bezug auf ganz exotische Länder benutzt wird, bietet sich der seit den 80ern kursierende Begriff "Bölgesel Mahkeme" für "Landgericht" umso mehr an, wegen der Konsistenz yerel bölgesel, auch wenn ich wieder einschränkend sagen muss, dass auch in Deutschland die Unterscheidung zwischen Amts- und Landgericht hinsichtlich der Zuständigkeiten nichts mit der Region zu tun hat, also ob ein Gericht "örtlich" (yerel) oder "regional" (bölgesel...) ist. Ich hoffe, Sie konnten mir trotz meiner verwirrenden Erklärung einigermaßen folgen.
Also, halten wir vorerst fest:
Amtsgericht aus dem Deutschen ins Türkische = Yerel Mahkeme
Landgericht aus dem Deutschen ins Türkische = Bölgesel Mahkeme oder "Asliye Hukuk Mahkemesi" (siehe Ausnahme weiter unten)
Oberlandesgericht = Yüksek Eyalet Mahkemesi
Ausnahme: Wenn in einem deutschen Gerichtsdokument die Behörde sich explizit als
Landgericht
1. Zivilkammer
bezeichnet, würde ich dies auf jeden Fall als "........ 1. Asliye Hukuk Mahkemesi" übersetzen, weil man nämlich - wenn man auch hier lieber mit "Bölgesel Mahkeme" arbeiten will - Folgendes schreiben müsste:
....... Bölgesel Mahkemesi 1. Hukuk Dairesi
Und dies würde die Sache dann doch zu sehr verwässern.
Andersherum (bei Gerichtsbezeichnungen aus dem Türkischen ins Deutsche) sieht die Sache noch viel komplizierter aus. Doch darüber sollte hier erst zu gegebenem Anlass diskutiert werden.
Urkundenfälschung f = belgede sahtecilik
Urkundenfälschung StGB §§ 263, 267
belgede sahtecilik TCK Art. 209 (2)
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