Eidesstattliche Erklärung

Rubrik: Übersetzungen vom Deutschen ins Türkische · 10 Beiträge ·

Jon

Wieder mal so ein Begriff, dessen türkische Übersetzung endlich mal vereinheitlicht werden sollte:

Eidesstattliche Erklärung (engl.: affidavit)

Kontext: Es geht um eine vom deutschen (nein, es ist was aus der Schweiz!) Notar beurkundete "Eidesstattliche Erklärung", in der der Erschienene lediglich Folgendes sagt: " Ich bin weder vorbestraft noch sind Strafverfahren gegen mich hängig. " Darunter ist dann der Wortlaut von § 253 StGB wiedergegeben.

Das Problem beim Übersetzen ins Türkische ist hier, dass der Sachverhalt " an Eides statt " (also ohne Eid ) beurkundet wird, das Lügen dabei aber dennoch strafbar ist. Mit anderen Worten: Man versichert (schwört) die Wahrheit, ohne dabei von der Urkundsperson vereidigt (siehe 'usulen yemini yaptırıldı') zu werden.
Mit anderen Worten: Wenn man es mit "yeminli" übersetzt, entsteht beim türkischen Leser automatisch der Eindruck, dass hier eine "Vereidigung" stattgefunden habe, was bei einer eidesstattlichen Erklärung aber natürlich nicht der Fall ist.
Übersetzt man es hingegen mit "yemin yerine geçen/kaim" o.ä., dann sieht es so aus, als dürfe man in Deutschland bei eidesstattlichen Erklärungen problemlos lügen und es könne einem nichts passieren; dabei ist das Lügen bei einer eidesstattlichen Erklärung wie gesagt strafbar (nach § 253 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

Die allgemein bekannten und sich hinsichtlich "yemin" einander widersprechenden Übersetzungsmöglichkeiten sind:

yemin yerine geçen beyan(name)
yemin yerine kaim beyan(name)
yemin yerine temin (etme) (beyannamesi)
yeminli beyanname
yeminli ifade
antlı belge
antlı bildiri
usw.

Ich persönlich tendiere ehrlich gesagt zu " yeminli beyanname ", weil man ja durch seine Unterschrift versichert (schwört), dass es die Wahrheit ist, obwohl keine offizielle Vereidigung stattgefunden hat. Dass dies keine wörtliche (und evt. sogar riskante) Übersetzung wäre, ist mir natürlich klar. Als Alternative würde ich mich mit " yemin yerine temin etme beyannamesi " zufriedengeben, wenn's denn unbedingt sein müsste.

Selbstverständlich habe ich wie immer alle meine Fachwörterbücher + Internet (auch jeweils Englisch-Türkisch) konsultiert.

Leider ist die Sache dringend. Ich habe diese Sache gestern total vergessen. Mein Liefertermin naht....

Antworten (9)

Jon

Aber es ist doch ein notariell beurkundetes Dokument mit Siegel und Unterschrift.

Jon

"Bildiri" passt hier nicht.
"Yemine eşdeğer" klingt ganz okay, aber ist aus rechtssprachlicher Sicht nicht ganz befriedigend.
Hier ein paar völlig neue Ideen von mir:

yeminli ifade hükmünde beyan
yeminli ifade hükmünde bağlayıcı beyan
yemin hükmünde bağlayıcı beyan
hukuken bağlayıcı yeminli ifade hükmünde beyan
cezai yaptırıma tabi yemin hükmünde beyan
cezai yaptırıma bağlı yeminli ifade hükmünde beyan
cezaya tabi yemin hükmünde beyan

Welches hiervon ist euer Favorit?

Zu diesem Thema habe ich hier schon mehrfach ausführlich geschrieben und bin der Meinung, dass man als Übersetzer den goldenen Mittelweg zwischen Verständlichkeit und zielfachsprachlicher Korrektheit beschreiten muss.
Die Reform ist im Übrigen schon längst im Gange. Allerdings muss man anerkennen, dass es eine ganze Reihe von osmanischen Rechtsbegriffen gibt, die den betreffenden Sachverhalt derart auf den Punkt bringen und auch unter türkischen Jurastudenten derart etabliert sind, dass es dafür im Neutürkischen nun mal keine gleichwertige Alternative gibt. Das ist vergleichbar mit der lateinischen Sprache im deutschen Recht; es handelt sich hierbei um eine über Jahrtausende gewachsene, feststehende Tradition, die hinsichtlich ihres Einflusses auf die Moderne durchaus mit der Geschichte der arabisch-osmanischen Rechtssprache vergleichbar ist. Das kriegst du aus den Köpfen auch nicht so schnell raus. Hinzu kommt, dass sehr viele osmanische Begriffe durch ihren (aus Sicht des modernen Türken jüngeren Alters) fremdartigen Klang äußerst einprägsam sind, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie manchmal einen gewissen emotionalen Aspekt beinhalten (siehe unser aktuelles Beispiel 'davanın ıslahı').

Im Deutschen fällt mir da beispielsweise die "salvatorische Klausel" oder "de jure", "ex officio" ein, ohne die kein deutscher Vertrag auskommt und auf die kaum ein deutscher Richter verzichtet, wenn er was auf sich hält.
Also, die totale Abschaffung der osmanischen Rechtssprache in der Türkei ist derzeit noch reine Utopie, sei es mangels optimaler neutürkischer Alternativen oder aus Gründen der Tradition.

Und bevor ich's vergesse: Das Argument, dass die immer noch zu sehr osmanisch geprägte türkische Rechtssprache für die Mehrheit der Bevölkerung unverständlich sei, darf in der Welt der Fachleute keine Rolle spielen, und es hat offensichtlich auch in anderen Ländern keinerlei Bedeutung. Beispiel Deutschland: Hast du schon mal einen typischen, notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag gesehen, den tagtäglich Tausende von Deutschen unterschreiben, ohne richtig zu kapieren, was da drinsteht? Nur damit du mal einen Eindruck davon bekommst, wie viel der deutsche Ottonormalverbraucher mit einem stinknormalen Grundstückskaufvertrag bzw. einem Grundschuldbrief anfangen kann:

[Link entfernt]

Ich könnte dir viele weitere Beispiele für deutsche Rechtstexte nennen, an denen man nachweisen kann, dass der stinknormale deutsche Bürger mit Sicherheit kein Wort davon versteht, weil es in den Texten von lateinischen Fachausdrücken oder anderem schwer verständlichem Zeug nur so wimmelt. Niemand käme deshalb auf die Idee, die lateinische Sprache aus dem deutschen Recht zu verbannen und alles durch deutsche Wörter zu ersetzen.

Fachtexte sind von Fachleuten für Fachleute geschrieben, nicht fürs gemeine Volk. Und der Übersetzer ist verpflichtet, sich an der Quell- und Zielfachsprache zu orientieren. Letztes Beispiel: Medizin. Ohne Latein (und Griechisch) kommst du als Fachmann nicht weit.

Die vereinfachende Interpretation eines Fachtextes und seine Umwandlung in eine allgemeinverständliche Sprache ist dann meistens die Aufgabe von Redakteuren und Journalisten, aber eben nicht die des Übersetzers.

kelimebaz

Danke für das Feedback, Jon. Doch mich interessiert in erster Linie die Meinung möglichst vieler Forumteilnehmer. Deshalb werde ich deren Meinungen abwarten, ehe ich mir ein Bild machen kann, wo ich mit meinem Vorschlag in etwa stehe.

Deine Aussagen:
[ "Bildiri" passt hier nicht.
"Yemine eşdeğer" klingt ganz okay, aber ist aus rechtssprachlicher Sicht nicht ganz befriedigend. ] sagen mir ehrlich gesagt nichts, da beide nicht sachlich begründet.

Außerdem möchte ich auch deshalb gerne abwarten, bevor ich zum Rest deines Beitrags Stellung nehme, weil du deine Beiträge sehr oft "bearbeitest", [Einer deiner letzten Beiträge hatte 19 ( ! ) (neunzehn) Änderungen während eines ganzen Abends! War ziemlich zermürbend, aber doch irgendwie amüsant..]. Jetzt bist du....schau'n wir mal... bei der 9. Bearbeitung ... also habe ich noch Zeit.. >:D<

Also bis später!..

Jon

Kein Problem.
Doch aus juristischer Sicht - also wenn ich mich in den türkischen Juristen hineinversetze, was mir nicht so schwer fällt - ist dein Vorschlag mit "yemine eşdeğer" bzw. "yemin eşdeğerli" suboptimal. Leider bist du kein türkischer Jurist und erkennst somit wahrscheinlich nicht den Unterschied zwischen "yemine eşdeğer" und (beispielsweise) "yeminli ifade hükmünde". In der Türkei ist "yeminli ifade" ein bekanntes Schlagwort. Mein neuer Vorschlag "yeminli ifade hükmünde" soll dem türkischen Fachmann also zu verstehen geben, dass diese "Erklärung" dieselbe Rechtswirkung (hükmünde) - sprich, im Falle einer falschen Aussage vergleichbare strafrechtliche Folgen - hätte wie ein "yeminli ifade" in der Türkei. Doch mit "yemin" gleichzusetzen, besser gesagt, einem "yemin" gleichwertig (yemine eşdeğer), ist diese Erklärung deswegen noch lange nicht! Der Unterschied mag dir unerheblich erschienen, ist er aber aus Sicht eines ausgebufften Rechtsexperten, in dessen Gedankenwelt man sich als Übersetzer idealerweise hineinversetzen sollte, ganz sicher nicht.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet unterdessen zwischen der "falschen Versicherung an Eides Statt" und der "falschen uneidlichen Aussage":

Falsche Versicherung an Eides Statt nach § 153 StGB::
[Link entfernt]

Falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB:
[Link entfernt]

Das deutsche Recht kennt den Begriff der Vereidigung nur in zwei Fällen:
- Vereidigung bei bestimmten Berufsgruppen (Politiker, Beamte, Polizei usw.), wenn sie ins Berufsleben treten
- Vereidigung von Zeugen vor Gericht
Alles andere läuft in Deutschland "uneidlich" oder "an Eides statt" ab, wobei wobei die "falsche uneidliche Aussage" im Allgemeinen schwerer bestraft wird als die "falsche Versicherung an Eides statt".

Meine Aufgabe als Übersetzer bestand hier also darin, etwas, das es im türkischen Rechtssystem in dieser Form gar nicht gibt, so zu übersetzen, dass die Zielgruppe (der türkische Jurist/Beamte, der meine Übersetzung lesen wird), exakt versteht, um was es sich bei dieser Erklärung handelt und - was fast noch wichtiger ist - welche Rechtswirkung sie besitzt. Eine weitere Voraussetzung, die ich an mich selber stelle, ist, dass die Zielgruppe nicht inhaltlich in die Irre geführt werden darf. Mit "yemine eşdeğer" hätten wir aber streng genommen einen klassischen Irrtum erzeugt, wie er tagtäglich tausendfach von Übersetzerkollegen fabriziert wird, zum Glück ohne dass es jemand merkt. Deshalb käme "yemine eşdeğer" oder "yemin eşdeğerli" aus fachspezifischen Gründen nicht in Frage, jedenfalls nicht für mich.

Mir ist klar, dass das, was ich hier betreibe, wie Haarspalterei erscheint. Doch was bleibt einem gewissenhaften Übersetzer denn anderes übrig, wenn die Rechtssysteme sich genau in dem Punkt, um den es in der Übersetzung geht, in einem ganz feinen Detail voneinander unterscheiden?

Und "Bildiri" passt deshalb nicht, weil dieses Wort in der türkischen Rechtssprache niemals im Zusammenhang mit einer "Erklärung, die jemand unterschreibt" benutzt wird. Im Türkischen wird dafür meist der Suffix "-name" benutzt (vasiyetname, taahhütname und eben beyanname) oder andere, einschlägige Begriffe, die jeder schon mal gehört hat.
"Bildiri" ist mir in diesem Zusammenhang jedoch nicht bekannt, und es wäre mir völlig neu, dass dieses Wort jetzt plötzlich im Sinne von "Erklärung" (beyanname) verwendet würde. "Bildiri" hat zwanzig andere Bedeutungen, aber eben nicht diese, zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand.

Erstens: Ich werde an meinem obigen Beitrag keine Änderungen mehr vornehmen. :)
Zweitens: Zu der Tatsache, dass ich manche Beiträge, vor allem die lange, viele Male nachbearbeite, kann ich nur Folgendes sagen: Es gibt triftige Gründe, die zur Folge hatten und haben, dass ich in den letzten 1-2 Jahren beim Tippen leider sehr unkonzentriert geworden bin und unsagbar viele Tippfehler beim Schreiben von Beiträgen und E-Mails mache (vor allem vergessene Wörter und fehlende Buchstaben/Silben - es ist fürchterlich!!!) oder im nachhinein zahlreiche Wörter ersetzen muss, die mir beim Schreiben gar nicht aufgefallen waren. Diese Gründe habe ich hier im Forum schon ein zwei Mal zur Sprache gebracht. Noch mal möchte ich es aber nicht ausbreiten (bei Bedarf gern als Privatnachricht).
Beim Arbeiten mit Word für Windows passiert mir dies nicht, weil es dort erstens die Rechtschreibprüfung gibt und zweitens, weil ich jede Übersetzung bzw. jeden Text, den ich mit Word schreibe, doppelt und dreifach korrekturlese, bevor ich sie abschicke. Die Beiträge im Forum (auch die längeren) schicke ich jedoch meistens ganz spontan oder manchmal auch unter großem Zeitdruck ab (wenn du dir mal anschaust, wie aktiv ich in diesem Forum bin, dürfte klar sein, was ich mit Zeitdruck meine) und bemerkte dann immer erst hinterher, dass hier und da lauter Tippfehler drin sind oder einige Wörter oder Satzstellungen geändert werden müssen.
Diesen Beitrag habe ich zwei Mal durchgelesen und werde ihn garantiert nicht mehr nachbearbeiten, versprochen.
Und in Zukunft werde ich mich bemühen, alles bereits vor dem Abschicken gründlichst korrekturzulesen. :)

Levent

Buralarda bir yerde uyudum mu , yoksa "eidestattliche Erklärung"a burada sorulan bağlama uygun düşen karşılığı bulduk mu?

Kanımca her çeviri bağlam dikkate alınarak yapılmalı ve çevirmen de sözlükte bulduğu herhangi bir karşılık yerine, konuyu inceledikten sonra, -hele bu karşılık hedef dile anlam içeriğini de dolaysız aktarıyorsa - bağlama en uygun gördüğü karşılığı cesurca kullanmalıdır.

Buradan da jon'un ilk hamlede önerdiği " yeminli beyan name" önerisinin bağlama "cuk" oturduğunu kabul edersek yanlış olmaz sanıyorum.

Jon

Benim favorim " yeminli ifade hükmünde beyan ".

Levent

Benim favorim "yeminli ifade hükmünde beyan".

Bak bu dikkatimden kaçmış.

yeminli ifade hükmünde beyan ist eine abgrenzende Beschreibung bzw. umschreibende Entsprechung.

Eğer "yeminli beyan" kavramı bağlama uyan düzgün bir tümce yapısı içinde kullanılırsa, belirtilmek istenen anlam zaten anlaşılır.

Kanımca Türkçe, - doğru kullanıldığı zaman -özlü ifade imkanı sağlayan bir dildir.

Jon

"Yemin yerine kaim beyan" (kaim = bir şeyin yerine geçen) ist mit Sicherheit eine vor mehreren Jahrzehnten von irgendwelchen Übersetzern produzierte Schöpfung. Sie bedeutet zurückübersetzt: "Erklärung, die an die Stelle eines Eides (an die Stelle einer Vereidigung) tritt" bzw. "Erklärung, die einen Eid (eine Vereidigung) ersetzt". Und daran merkt man schon die logische Inkonsistenz, die hier geschaffen wurde: Die eidesstattliche Erklärung ersetzt nämlich gar keinen Eid/Vereidigung, sondern sie ist an ähnliche strafrechtliche Folgen geknüpft wie eine eidliche Aussage, besitzt also - im weiteren Sinne - deren Rechtswirkung. Und da es hierfür in der türkischen Rechtssprache keine 1:1-Entsprechung gibt, haben wir als moderne Übersetzer die volle Freiheit und auch die Pflicht, etwas Besseres zu finden - und ich glaube, dass mir dies mit "yeminli ifade hükmünde beyan" gelungen ist, siehe dazu meine obigen Ausführungen zu "yeminli ifade" und "hükmünde".

Levent

"Yemin yerine kaim beyan" (kaim = bir şeyin yerine geçen) ist mit
Sicherheit eine vor mehreren Jahrzehnten von irgendwelchen
Übersetzern produzierte Schöpfung.
Sie bedeutet zurückübersetzt:
"Erklärung, die an die Stelle eines Eides
(an die Stelle einer Vereidigung) tritt" bzw.
"Erklärung, die einen Eid (eine Vereidigung) ersetzt".

In diesem Forum ist den Forummitgliedern oftmals sehr gut gelungen, manch festsitzende unsinnige Meinungen zu brechen.

Es war höchste Zeit, dass der "Affe Davit" endlich auch in die Rente geschickt wurde.
:)

PS. Wer will, kann in Wikipedia nachlesen, was "affidavit" genau bedeutet, nämlich etwa: eidesstattliche Versicherung, durch die sich Verwandte od. Bekannte verpflichten, notfalls für den Unterhalt eines Einwanderers aufzukommen.

So etwas geht an dem Kontext vorbei, auch wenn es die Meinung einer akademischen Fachkraft darstellt.

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