Sehr geehrte Kollegen.
seit einigen Jahren kursiert in und im Umkreis von Stuttgart bei den Geschäftsstellen mehrerer Gerichte eine Behauptung, dass Türkisch keine schwierige Sprache sei. Das ist höchstwahrscheinlich eine von einem Bezirksrevisor beim LG Stgt. aus dme Wortlaut eines Beschlusses nach eigenem Gutdünken interpretierte und so in den Umlauf gesetzte nicht kompetente Aussage.
Auf der Grundlage dieser sog. Begründung aber geraten mehrere Kostenbeamte in die Versuchung, die Rechnungen zu kürzen.
Eure möglichst kurz gehaltene Meinung würde mich interessieren.
Hallo Admin, falsche Rubrik. Bitte diesen Thread in die Rubrik "Berufsbezogene Themen" verschieben, danke.
Ich höre von immer mehr Übersetzungsbüros, mit denen ich zusammenarbeite, dass die meisten Gerichte bei Türkisch den erhöhten Zeilenpreis von 1,85 Euro nach § 11 JVEG (Wortlaut siehe unten) nur noch dann akzeptieren, wenn man den Richter gut kennt und bei einem persönlichen Telefonat ein wenig bettelt und außerdem eine Liste aller schwierigen Fachbegriffe und Passagen beifügt. Ansonsten bleibt es in der Regel bei den üblichen 1,25 Euro pro Zeile.
Nur zur Info: Bei meiner Kombassan-Übersetzung von Anfang Januar (ein extrem schwerer Text, wie ja wohl unschwer zu erkennen war!) konnte sich das Übersetzungsbüro, von dem ich den Auftrag bekommen hatte, nur mit viel Überzeugungsarbeit gegenüber dem Richter die 1,85 Euro sichern.
Der maximale Zeilenpreis von 4,- Euro wird von den Gerichten, soweit ich weiß, ausschließlich bei exotischen oder außerordentlich fremden Sprachen wie Hindi, Gujarati, Punjabi, Swahili, Lettisch usw. gewährt. Bei Türkisch braucht man den Gerichten mit "Hey, ich will 4 Euro pro Zeile!" gar nicht erst zu kommen.
Das Problem mit Türkisch kommt daher, dass heutzutage Hinz und Kunz bei Gericht dolmetschen geht und es in Deutschland dreieinhalb Millionen Türken und Türkischstämmige gibt. Jeder, der irgendwann mal Türkisch gelernt hat, geht dolmetschen. Die Richter denken dann, dass Türkisch keine schwierige Sprache sein kann und die türkische Rechtsterminologie ja wohl ein Kinderspiel sein müsse.
Von der Tatsache, dass das türkische Recht zu großen Teilen aus den Rechtsordnungen von Frankreich, Italien, der Schweiz und dem osmanisch-arabischen Recht zusammengeschustert wurde und die türkische Rechtssprache seit Jahren buchstäblich eine Revolution erlebt und wir im Forum manchmal über einen einzigen Rechtsbegriff tagelang auf allerhöchstem fachlichem Niveau diskutieren müssen, um brauchbare Ergebnisse zu kriegen, hat der gewöhnliche Richter am AG, LG oder OLG natürlich keinen blassen Schimmer.
Wir werden das Problem nicht lösen können, da wir hierzu Tausende von Richtern aufklären und überzeugen müssten. Wie willst du das anstellen?
§ 11
(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.
(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.
(3) Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.
Hallo Levent,
obwohl ich hier nur eingeschränkt mitreden kann, weil ich nur Literatur / Sachbuch übersetze, möchte ich doch einen Punkt beitragen, der mir aufgefallen ist.
Türkisch und Deutsch sind als Sprachen sehr unterschiedlich. Z.B. ist die Art, lange, komplexe Sätze zu bilden, sehr verschieden, auch die Reihenfolge ist umgekehrt. Im Türkischen hat man es oft mit Gebilden zu tun, die aus mehreren ineinander verschränkten Attributsätzen bestehen. Im Deutschen kann man aber nur begrenzt Attributsätze bilden, meist löst man diese Sätze dann mit Relativsätzen auf. Man kann aber kaum mehrere Relativsätze ineinander verschachteln, weil der Text dann für den Leser nur noch schwer zu verstehen ist. Mir ist also aufgefallen, dass man manchmal zu anderen Lösungen greifen muss, wenn man auf Deutsch einen flüssig zu lesenden Text erhalten möchte.
Was ich damit sagen will, es ist wesentlich mehr Arbeit aus dem Türkischen ins Deutsche zu übersetzen als beispielsweise aus dem Englischen, Französischen oder Spanischen, weil diese Sprachen sich in ihrer ganzen Grammatik weniger stark unterscheiden. Daher bin ich der Meinung, dass Türkisch-Deutsch-Übersetzungen (egal, welche Richtung) auf jeden Fall besser bezahlt werden müssten, als Englisch-Deutsch oder andere europäische Sprachen untereinander – mal abgesehen von Finnisch oder Ungarisch.
LG
Eva
Was Eva sagt, kann ich nur voll und ganz bestätigen. Aus meiner Sicht als lösungs- und ergebnisorientierter Praktiker, der sich kaum mit der Theorie beschäftigt, sondern ausschließlich Übersetzungs- und Satzbildungstechniken und entsprechende Tricks anwendet, erfordert das Übersetzen aus dem Türkischen ins Deutsche eine völlig andere Herangehensweise als beim Übersetzen aus dem Englischen/Französischen ins Deutsche.
Auch der Unterschied zwischen Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch ist in meinen Augen gewaltig. Über die vielen Faktoren, die beim Übersetzen aus dem Türkischen und ins Türkische eine Rolle spielen, könnte man einen ganzen Roman schreiben...
Türkisch erinnert übrigens stark an Latein, da auch dort das Verb erst am Ende des Satzes kommt und der eigentliche Sinn des Satzes sich somit erst ganz am Schluss erschließt. Ich weiß noch, wie ich damals in der Schule meinen Klassenkameraden zu erklären versuchte, dass Latein doch eigentlich genau wie Türkisch ist. Da es jedoch an unserem Gymnasium mit 1300 Schülern keinen einzigen Türken gab, musste ich dieses "Geheimwissen" leider für mich behalten.
Hallo Eva,
Hallo Jon,
vielen Dank für die Beiträge, die im Kern schon viel über die Komplexität der Übersetzungsarbeit türkisch-deutscher Texte aussagen.
Wir alle wissen, wie zeitaufwendig es sein kann, besonders wenn es darum geht fachbezogene oder verschachtelte Textsegmente sinn- und/oder wortgetreu ins Deutsche zu übertragen.
Bei den Übersetzungen in entgegengesetzter Richtung fehlen uns wieder sehr oft verbindliche Nachschlagewerke bzw. Referenzdokumente zum Gegenvergleich. Die meiste Zeit geht dabei verloren, wenn wir sicherstellen wollen, dass die Entsprechungen, die wir in vielen Fällen durch mühsames Recherchieren eruieren, tatsächlich im richtigen, fachgerechten Kontext stehen.
Dann kommt ein Bezirksrevisor oder ein Kostenbeamter her und behauptet quasi, dass es im wesentlichen keinen Schwierigkeitsunterschied bei der Übersetzung von einfachen Texten und Fachtexten gibt.
Da lachen nicht nur die Hühner!
An dieser Stelle taucht eine weitere Frage auf, was mich seit langem beschäftigt:
Warum erteilen Gerichte Aufträge an vermittelnde Übersetzungsbüros (Umtüter)?
Ist so etwas zulässig, unbedenklich?
Levent schrieb:
> Warum erteilen Gerichte Aufträge an vermittelnde
> Übersetzungsbüros (Umtüter)?
Dafür gibt's zwei mögliche Gründe:
Entweder es ist so, weil der Markt die Nachfrage bestimmt, und es gibt nun mal Tausende von Übersetzungsagenturen mit entsprechendem Personal, das genug Zeit hat, Tag für Tag neue Endkunden zu akquirieren und Konditionen auszuhandeln. Auf den Websites dieser Agenturen heißt es dann: "unsere Geschäftsleitung", "unsere Projektmanager", "unsere Kundenbetreuer", "unsere Buchhaltung" usw. Die haben somit ganz andere Möglichkeiten als die Übersetzer, bei denen es sich ja sehr häufig um Einmannbetriebe handelt.
Die zweite Möglichkeit ist, dass viele Gerichte einen festen Vertragspartner bevorzugen, mit dem sie nicht nur in einer oder zwei Fremdsprachen, sondern in allen Fremdsprachen zusammenarbeiten können.
> Ist so etwas zulässig, unbedenklich?
Warum sollte das unzulässig sein? Für die Gerichte zählt am Ende nur, dass die Arbeit am Ende von professionellen Übersetzern erledigt wird, die laut ihrem Stempel und Richtigkeitsvermerk beglaubigte Übersetzungen machen dürfen.
Jon schrieb:
... Warum sollte das unzulässig sein?
Für die Gerichte zählt am Ende nur, dass
die Arbeit am Ende von professionellen
Übersetzern erledigt wird, die laut ihrem
Stempel und Richtigkeitsvermerk beglaubigte
Übersetzungen machen dürfen.
Dein Wort in Gottes Ohr.
Ich lasse demnächst eine Münze prägen: Mit einem Bild Jons auf der Kopfseite und der Inschrift "dem Fürsten der Übersetzer".
Jon2 schrieb:
> Levent schrieb:
>
>
> > Ich lasse demnächst eine Münze prägen: Mit
> > einem Bild Jons auf der Kopfseite und der
> > Inschrift "dem Fürsten der Übersetzer".
>
>
> Eine Münze? Ich will aber viel lieber auf eine
> Briefmarke!!!
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Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.
Merhaba,
Einen wichtigen, sogar fast ausschließlichen Grund der Vergabe der Aufträge an Übersetzungsbüros ist auch (zumindest hier im Norden), dass diese alle Sprachen anbieten und wesentlich günstige Arbeit anbieten. Über die Qualität lasst sich streiten. In meinen Anfängerjahren war ich (fast) die einzige Übersetzerin und bekam sehr viele Aufträge. Seit dem auch die Justizbehörden zu Sparsamkeit angehalten worden sind, werden die günstigen Büros bevorzugt. Ein weiterer Faktor ist auch dabei, dass die Damen und Herren in den Geschäftsstellen sich nicht die Mühe machen, aus den Listen die passenden Dolmetscher und Übersetzer für die jeweiligen Sprachen herauszusuchen. Stattdessen schicken sie die Ladungen an "ihre Büros" mit der Bestellung eines Dolmetschers für die Sprache XY.
Arbeitet
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