Jon schrieb:
Falls eine Übersetzung dieses Ausschnittes aus dem TDK Sözlüğü gefragt ist ...
Sorry Jon,
in der Zwischenzeit grübelte und recherchierte ich die ganze Zeit um die Lösung des Problems mit der nachvollziehbaren Übersetzung des Begriffes "imza sirküleri".
Du hast inzwischen wieder einen guten Vorschlag eingebracht.
Liest du bitte meine Fragestellung noch einmal durch, die ich von Grund auf geändert habe.
Ich denke wir kommen zu einem vernünftigen Ergebnis nahe.
Wir wissen jetzt wie der Begriff "imza sirküleri" zu verstehen ist. Eine einfache Lösung mit "Unterschriftszirkular" würde ich persönlich nie akzeptieren. Also es bleibt (fast) nur der Weg über eine Umschreibung.
Können wir vielleicht über die Entsprechungen
(notariell beurkundete Erklärung / notarielles Protokoll über) "Vertretungsbefugnis mit Unterschriftsprobe/n oder "
oder
(notariell beurkundete Erklärung / notarielles Protokoll über) "Vertretungsbefugnis und Unterschriftsprobe/n
einig werden?
Levent schrieb:
> TDK sagt dazu:
> imza sirküleri = Bir resmî daire veya ticari
> kuruluşta imza atmaya yetkili kimselerin imza
> örneklerini öncelik sırasına göre içeren
> (noter onaylı) imza belgesi.
>
> heisst das etwa "(notariell beglaubigte /
> beurkundete) Unterschriftsproben
> zeichnungsbefugter Personen ..."?
Falls eine Übersetzung dieses Ausschnittes aus dem TDK Sözlüğü gefragt ist:
Durch einen Notar beglaubigtes Unterschriftsprobenblatt mit den in der gültigen Rangreihenfolge wiedergegebenen Unterschriften von Personen, die eine von Behörden oder Firmen erteilte Zeichnungsberechtigtung innehaben
Info:
noter onaylı/tasdikli = durch einen Notar beglaubigt; notariell beglaubigt
düzenleme şeklinde .... = notariell beurkundet
imza yetkili = zeichnungsberechtigt
Ich werde "imza sirküleri" von nun an nicht mehr als "Unterschriftenmuster", sondern als "Unterschriftsprobenblatt" übersetzen und danke Eva für diese Idee.
Levent schrieb:
> Können wir vielleicht über die Entsprechungen
>
> (notariell beurkundete Erklärung / notarielles
> Protokoll über) "Vertretungsbefugnis mit
> Unterschriftsprobe/n oder "
> oder
> (notariell beurkundete Erklärung / notarielles
> Protokoll über) "Vertretungsbefugnis und
> Unterschriftsprobe/n
>
> einig werden?
Ich war schon immer gegen das völlig unverständliche Wort "Unterschriftenzirkular", und mittlerweile stehe ich auch meinem eigenen, deutlich besser verständlichen Wort "Unterschriftenmuster" skeptisch gegenüber, obwohl es laut Google häufiger benutzt wird als "Unterschriftsprobenblatt". Doch dein Vorschlag wäre in meinen Augen eine viel zu ausführliche, zu sehr ins Deskriptive gehende Übersetzung. Ich bin daher der Meinung, dass für Deutschland "Unterschriftsprobenblatt" völlig ausreicht und für jedermann klar verständlich sein müsste, und für Österreich nimmt man dann eben den Begriff "Musterzeichnungserklärung", wie von Lahavle vorgeschlagen. Die Tatsache, dass diese beiden Begriffe eher nur mit Bankgeschäften in Verbindung gebracht werden, stellt kein Problem dar, die Übersetzung bleibt dennoch richtig.
Außerdem ist das, was du mit deiner sehr ausführlichen Übersetzung der Überschrift reinbringen wolltest, bereits im eigentlichen Wortlaut des "imza sirküleri" enthalten, d.h. der Leser unserer Übersetzung braucht sich dann nur die restliche Übersetzung anzuschauen und sieht sofort, dass das "Unterschriftsprobenblatt" (für in Deutschland ansässige Endkunden) bzw. die "Musterzeichnungserklärung" (für in Österreich ansässige Endkunden) ein Nachweis über die Vertretungsvollmacht der Geschäftsführer (falls Limited Şirket, also Gmbh) bzw. der Vorstandsmitglieder (falls AG, also Anonim Şirketi) mit ihren jeweiligen Unterschriftsproben ist.
Eine superlange Überschrift, wie von dir vorgeschlagen, ist daher nicht zwingend notwendig.
Vielen Dank für die ausführliche Darstellung deines Standpunktes.
Bei dem vorliegenden gerichtlichen Auftrag möchte ich besonders vorsichtig vorgehen, weil m. E. dem Begriff "imza sirküleri" im Kontext eine besonders wichtige Rolle zukommen wird.
Ich gehe eher davon aus, dass in der weiteren Erörterung des Sachverhalts (in der Hauptverhandlung, an der ich höchstwahrscheinlich als Sprachmittler teilnehmen werde) darüber weitere Diskussionen entfacht werden.
Deshalb sollte die Entsprechung auch das Wort "Vertretungsbefugnis" implizieren.
Die Erläuterung des türkischen Terminus "imza sirküleri" schließt laut Meydan Larousse und TDK-Wörterbuch diese Bedeutung ein.
Inzwischen habe ich in einem sehr zuverlässigen türkischen Wörterbuch (juristisches Wörterbuch Türkisch > Türkisch) noch flgendne Eintrag gefunden:
Hukuk Sözlüğü
imza sirküleri: Bir kuruluş veya ticari işletmeyi temsil eden şahsın imza örneğini ve imza yetkisini gösteren resmi vesikadar. Noterce tastik edilir.
Es geht also nicht bloß darum, mit der gesuchten Entsprechung nur ein "Blatt mit Unterschriftsproben" zu definieren.
Daher tendiere ich zu einer perfekteren Lösung, d.h. ich suche einen Terminus, der "temsil yetkisi + Unterschriftsprobe" beinhaltet.
wie z.B.
Notarielle Unterschriftenbeglaubigung über Vertretungsberechtigung
[Bundesnotarverordnung §21 - Bescheinigungen über Vertretungsbrechtigung]
§ 21
:S :S
Ich werde mal eine Nacht darüberschlafen. 😮
Levent schrieb:
> Ich werde mal eine Nacht darüberschlafen.
Ich verstehe das Problem.
Warum fügst du dann nicht eine Anm.d.Übers. ein, um dich abzusichern und keinen Raum für Fehlinterpretationen zu lassen? Wenn die Sache wirklich so heikel ist, würde ich wie folgt vorgehen:
Die Überschrift "İmza Sirküleri" übersetzt du als "Unterschriftsprobenblatt" und fügst am Ende dieses Wortes eine Fußnote ein. In der Fußnote schreibst du dann:
Anm.d.Übers.: Bei der als "Unterschriftsprobenblatt" übersetzten Urkunde mit dem türkischen Titel "İmza Sirküleri" handelt es sich um eine im türkischen Rechtsverkehr vorgeschriebene, notariell beurkundete/beglaubigte Erklärung mit Unterschriftsproben von vertretungsberechtigten Angehörigen der jeweiligen Gesellschaft. Die Urkunde dient in der Türkei als amtlicher Nachweis darüber, dass diese Personen ihre Vertretungsberechtigung zur Ausführung von Rechtsgeschäften namens und in Vollmacht der Gesellschaft ausschließlich unter Verwendung ihrer in dieser Urkunde als Unterschriftsproben enthaltenen eigenhändigen Unterschriften, die jeweils neben den jeweiligen Firmenstempel zu setzen sind, ausüben werden. Das "Unterschriftsprobenblatt" enthält in der Regel auch eine obligatorische Erklärung des Notars, worin dieser bescheinigt, dass er sich über das Bestehen der Vertretungsberechtigung vergewissert hat, indem er entsprechende Firmenunterlagen (z.B. Beschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung oder Gesellschaftsvertrag/Satzung) eingesehen hat.
Damit hättest du quasi die Übersetzung der Urkunde nochmals erläutert und wirklich alles bis ins letzte Detail richtig gemacht, und niemand auf der Welt könnte dir jemals einen Strick draus drehen. Ich halte diese Vorgehensweise zwar für etwas übertrieben, aber du willst es ja nicht anders.
Hallo Levent,
Also der Jon hat das ja wunderbar ausgedrückt, was inhaltlich in so einem İmza Sirküleri (Unterschriftenzirkular ) vor sich geht.
Wenn du aber nicht eine so lange Rede (Anm.d.Übers) abhalten möchtest und der Inhalt allein schon aus der Überschrift ersichtlich sein soll, dann hasst du die Lösung ja schon selbst gefunden.
Unterschriftenbeglaubigung zur Vertretungsbefugnis
Unterschriftenbeglaubigung über Vertretungsbefugnis
Wobei die Bezeichnung Unterschriftenbeglaubigung je nach Tendenz mit anderen Vorschlägen wie Unterschriftsprobenblatt (DE) oder Musterzeichnungserklärung (AT) ausgetauscht werden könnte.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.
Besonderen Dank an Jon, weil die Erklärung auch dafür gesorgt hat, dass die Sache nun Luftdicht ist.
Jetzt kann ich getrost den Auftrag abschließen, und ab in die Tüte.
Das war genau nach meinem Gusto.
Bei der Abwicklung eines Großauftrages, wobei es um die Übersetzung technisch-wirtschaftlicher Texte von über 9000 Seiten ging, hatte man mich nicht umsonst mit der Korinthenkackerei (= i-Tüpfel-Reiter - österreichisch!) bezichtigt.
Elrimet schrieb:
> Kiygi sagt zu imza sirküleri:
> "Unterschriftenmappe".
Der liebe Herr Kiygi hat mit seinen Fachwörterbüchern wahrlich Großes vollbracht, und ich war ihm schon so oft dankbar dafür, dass es ihn gibt. Aber ich muss leider auch sagen, dass es in seinen Wörterbüchern von Fehlern oder altertümlichen, völlig unbekannten Wortschöpfungen nur so wimmelt. Was man in Deuschland unter einer "Unterschriftenmappe" versteht, zeigt uns dann auch die Google Bildersuche:
Elrimet schrieb:
> Ich verwende dafür das Wort
> "Unterschriftenzirkular", welches ich bei
> juristischen Übersetzungen aus anderen Sprachen
> des öfteren gesehen habe...
> Eigentlich ist keiner der oben genannten
> Übersetzungen falsch.
Bitte alles, aber nicht "Unterschriftenmappe", geschweige denn "Unterschriftenzirkular". Ein "Zirkular" ist eine Bekanntmachung an mehrere offizielle Stellen, also ein "Rundschreiben". Der Begriff "Unterschriftenzirkular" ergibt im Deutschen also keinen Sinn.
Man kann davon ausgehen, dass die in anderen Sprachen tätigen Übersetzer es selber auch nicht besser wussten und sich daher gelegentlich für die im Deutschen völlig sinnfreie Wortschöpfung "Unterschriftenzirkular" entschieden haben. Ich würde echt gerne mal wissen, wer zum Henker auf die blöde Idee kam, das französische Wort "circulaire" (Rundschreiben) für eine Urkunde mit dem Titel "imza sirküleri" zu missbrauchen.
Info:
TDK Türkçe Sözlüğü
sirküler Fr. circulaire
1. Genelge. 2. Duyurum.
Arbeitet
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