Hallo Leute!
Heute war ein befreundeter Dolmetscherkollege beim hiesigen (Hannöverschen) Generalkonsulat und hat sich vereidigen lassen. Er musste "isch schwöre auf alles" (namusum, şerefim, kutsal bildiğim herşeye, vs. vs.) sagen und es ging wohl sehr förmlich zu. Dann hat er eine Beglaubigungsurkunde erhalten und alle waren glücklich.
Die Eintragung gilt übrigens nun doch für alle Konsulatsbezirke. Das war dann für mich die Meldung des Tages.
LG,
Hudaverdi (ohne ü)
Hudaverdi schrieb:
> Hallo Leute!
>
> Heute war ein befreundeter Dolmetscherkollege beim
> hiesigen (Hannöverschen) Generalkonsulat und hat
> sich vereidigen lassen. Er musste "isch schwöre
> auf alles" (namusum, şerefim, kutsal bildiğim
> herşeye, vs. vs.) sagen und es ging wohl sehr
> förmlich zu. Dann hat er eine
> Beglaubigungsurkunde erhalten und alle waren
> glücklich.
> Die Eintragung gilt übrigens nun doch für alle
> Konsulatsbezirke. Das war dann für mich die
> Meldung des Tages.
Hallo Hudaverdi,
das glaub ich erst, wenn ich's gesehen hab!
Dazu habe ich die folgenden Rückfragen und bitte dich um präzise Angaben:
1. Wie wird diese konsularische Vereidigung vom Konsulat auf Türkisch bezeichnet? "Tercümanlik yemini" oder so was in der Art?
2. Welche Unterlagen musste er mitbringen?
3. Wird dieser Vereidigungsvorgang nur in Hannover durchgeführt oder kann ich auch zu "meinem" Konsulat gehen?
4. Was genau musste der Kollege bei seiner Ehre schwören? War der Wortlaut dessen, was er schwören musste, ihm fest vorgegeben? Musste er also eine feierliche türkische Urkunde, deren Text schon feststand, vorlesen und am Ende "Ich schwöre bei meiner Ehre usw." sagen und unterschreiben?
4. Können wir uns sicher sein, dass diese Vereidigungsurkunde dann auch wirklich von allen anderen Konsulaten anerkannt wird? Muss man die Beglaubigungsurkunde jedes Mal zusammen mit der Übersetzung mitschicken, wenn man eine Übersetzung für ein "fremdes" Konsulat fertiggestellt und per Post an den jeweiligen Kunden schickt? Oder teilt das Konsulat, das diese Vereidigung abnimmt, allen anderen Konsulaten mit, dass dieser Übersetzer nun "konsularisch beeidigt" ist?
DANKE!!!!!!
Optimus schrieb:
> zu5: Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass die
> Vereidigung in einer zentralen Datenbank
> gespeichert wird und alle anderen Konsulate die
> Vereidigung anerkennen werden.
Dein grenzenloser Optimismus ist bewundernswert, Optimus!
Ich glaub das alles wie gesagt erst, wenn ich's mit eigenen Augen gesehen hab. Bis dahin bin ich skeptisch und sage: Wer von den Konsulaten so viel Kooperation und Entgegenkommen erwartet, der ist anscheinend noch nie in einem gewesen!
Jon2 schrieb:
> Optimus schrieb:
>
>
> > zu5: Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass
> die
> > Vereidigung in einer zentralen Datenbank
> > gespeichert wird und alle anderen Konsulate die
> > Vereidigung anerkennen werden.
>
>
> Dein grenzenloser Optimismus ist bewundernswert,
> Optimus!
> Ich glaub das alles wie gesagt erst, wenn ich's
> mit eigenen Augen gesehen hab. Bis dahin bin ich
> skeptisch und sage: Wer von den Konsulaten so viel
> Kooperation und Entgegenkommen erwartet, der ist
> anscheinend noch nie in einem gewesen!
Ich war letztens in einem und denk` der Jon sagt leider die Wahrheit!
Wer ständig glücklich sein will, muss sich oft verändern | Konfuzius.
Update: Ich habe noch keine neuen Infos, mein Kollege befindet sich derzeit im Silvester-Urlaub. Er hat mir seine Beeidigungsurkunde vor seiner Abreise leider nicht mehr zugeschickt. Er hat mir aber versichert, dass diese Beeidigung für alle türkischen Konsulate (in Deutschland, vermute ich) gelten soll.
Ich selbst hatte noch keine Zeit, in eigener Sache da aufzuschlagen.
Şimdilik bu kadar.
Selamlar,
Hudaverdi
Ich habe inzwischen aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass es sich bei dieser Vereidigung beim Generalkonsulat in Hannover um eine nur in Hannover angewandte Regelung handelt. Die Vereidigungsprozedur bezieht sich allein auf die fürs Generalkonsulat Hannover durchgeführten Übersetzungen und gilt daher auch nur für Hannover. Die Vereidigung dient also nicht als "allgemeine Beeidigung für alle Konsulate"; sie ist somit nur für die in Hannover und Umgebung lebenden, im dortigen Konsulat eingetragenen Übersetzer von Belang.
Liebe Kollegen im Forum,
ich habe heute ein Schreiben des deutschen Auswärtigen Amtes erhalten, in dem es wörtlich heißt:
"Bezug nehmend auf mein Schreiben v. 12. April 2011 darf ich Ihnen mitteilen, dass das türkische Außenministerium mit Verbalnote vom 13. Dezember 2011 bestätigt hat, dass beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen, von der türkischen Botschaft und den türkischen Generalkonsulaten in Deutschland anerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen"
Rumpf
"Dünyada her şey için, maddiyat için, maneviyat için, muvaffakiyet için, en hakiki mürşit ilimdir, fendir; ilim ve fennin haricinde mürşit aramak gaflettir, cehalettir, dalalettir. Yalnız, ilim ve fennin yaşadığımız her dakikadaki safhalarının tekâmülünü idrak etmek ve terakkiyatını zamanında takip eylemek şarttır. " Mustafa Kemal ATATÜRK
Hallo Kollegen,
heute habe ich von einem Konsulat in Baden-Württemberg erfahren, dass es eine neue Ordnung gibt und dass alle bei den Konsulaten eingetragene DolmetscherIN/UrkundenübersetzerIN demnächst, so circa innerhalb von 6 Monaten, schriftlich angeschrieben und gebeten werden persönlich bei den zuständigen Konsulaten zu erscheinen.
Die DolmetscherIN/UrkundenübersetzerIN werden vom Konsulat vereidigt.
Hat jemand von Euch etwas davon gehört?
Hallo,
auch bei mir nimmt das Konsulatsproblem kein Ende, deswegen möchte ich hier um Rat fragen.
Ich wurde im Saarland als Dolmetscherin/Übersetzerin für Türkisch vereidigt. Im letzten Jahr wurde ich aus der Konsulatsliste in Mainz und Frankfurt ausgetragen. Zu Mainz, weil ich nicht in Rheinland-Pfalz wohne (ich wohne in Hessen), zu Frankfurt, weil ich nicht an einem Gericht in Hessen ermächtigt bin. Nun habe ich die sehr mühsame Prüfung als Übersetzerin in Hessen bestanden und wurde in Hessen als Übersetzerin allgemein ermächtigt. Allerdings weigert sich das Generalkonsulat Frankfurt, mich in die Liste aufzunehmen, weil ich "nur" als Übersetzerin und nicht Dolmetscherin beeidigt bin. Die Prüfung zur Dolmetscherin wird sich aber wieder mindestens ein Jahr hinziehen.
Hat jemand Erfahrung damit, ob er/sie nur Übersetzerin ist und in irgendeinem Konsulat in einer Liste aufgenommen wurde?
Zur Beeidigung im Saarland: Aufgrund meines Übersetzerdiploms in Englisch und Französisch wurde ich sehr leicht vom Landgericht im Saarland als Dolmetscherin/Übersetzerin angenommen, ohne eine Prüfung zu machen. Das Landgericht Darmstadt verlangt aber eine Prüfung im Dolmetschen. Auch hier frage ich mich, ob jedes Landgericht gleich fährt. Ich hab viel Dolmetscherfahrung, simultan und konsekutiv, weiss aber nicht ob andere Landgerichte anders verfahren. Vielleicht kann mir hier auch jemand behilflich sein.
gonca schrieb:
> Hallo Kollegen,
> heute habe ich von einem Konsulat in
> Baden-Württemberg erfahren, dass es eine neue
> Ordnung gibt und dass alle bei den Konsulaten
> eingetragene DolmetscherIN/UrkundenübersetzerIN
> demnächst, so circa innerhalb von 6 Monaten,
> schriftlich angeschrieben und gebeten werden
> persönlich bei den zuständigen Konsulaten zu
> erscheinen.
> Die DolmetscherIN/UrkundenübersetzerIN werden vom
> Konsulat vereidigt.
> Hat jemand von Euch etwas davon gehört?
Ich vermute, es handelt sich dabei um das, was ich am 5. Januar über Hannover schrieb:
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Ich habe inzwischen aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass es sich bei dieser Vereidigung beim Generalkonsulat in Hannover um eine nur in Hannover angewandte Regelung handelt. Die Vereidigungsprozedur bezieht sich allein auf die fürs Generalkonsulat Hannover durchgeführten Übersetzungen und gilt daher auch nur für Hannover. Die Vereidigung dient also nicht als "allgemeine Beeidigung für alle Konsulate"; sie ist somit nur für die in Hannover und Umgebung lebenden, im dortigen Konsulat eingetragenen Übersetzer von Belang.
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Daher fürchte ich, dass sich an der vollkommen hirnrissigen Regelung für Konsulatsbezirksübersetzer (also dass jedes Konsulat nur Übersetzungen von seinen eigenen Bezirksübersetzern akzeptiert) nichts ändern wird.
UPDATE:
So, heute habe ich endlich Zeit gefunden, das hiesige (hannöversche) G.Konsulat aufzusuchen und mich unter Eid nehmen zu lassen. Meine Beeidigungsurkunde habe ich mal eingescannt und lade Sie im Anhang hoch.
Ich habe mit Herrn Şenel gesprochen und der hat zum Ausdruck gebracht, dass die Konsulate selbst ziemlich genervt über diese neue Auflage vom Außenministerium sind. Es sei eine Anweisung von dort und deswegen seien sie gezwungen, das ganze Prozedere durchzuführen. Die Beeidigung gelte im Übrigen nur für den jeweiligen Konsulatsbezirk. In meinem Fall Niedersachsen und Bremen.
Ich frage mich jetzt, ob ich eigentlich auch bei einem weiteren Konsulat die Hand heben könnte, wenn ich wollte, ohne in dem betreffenden Bezirk wohnhaft zu sein.
Also die Stempelgeschichte ist so ein Absurdum. Eigentlich würde ich mir jetzt gerne einen neuen Stempel anfertigen lassen, mit einem Hinweis auf diese Vereidigung beim türkischen Konsulat, auf der anderen Seite habe ich meinen "alten" Stempel auf die Vereidigungsurkunde gesetzt, so dass ich eigentlich immer diesen nehmen muss, damit meine Übersetzungen durch das Konsulat bestätigt werden.
Mein Stempel ist ein einfacher Rundstempel mit meinen Sprachen, meiner Anschrift und dem Hinweis auf den Gerichtsbezirk.
Ich möchte nur im Hinblick auf eine alte Bemerkung von Jon kurz eingreifen, und zwar zum Argument "wir lassen unsere Übersetzungen ins Türkische in der Türkei machen". Ich schließe mich der Aussage von Jon an, dass man das selbstverständlich nicht als allgemeine Aussage verstehen darf. Auch wenn die Qualität der Übersetzer in der Türkei steigt (möglicherweise deshalb, weil einige aus Deutschland kommen), so gilt für mich immer noch das Verdikt, dass es schwierig ist, gute Übersetzer in der Türkei zu finden. Ich habe mich letzten Oktober in einem wichtigen Gerichtstermin in Bursa plötzlich als unvereidigter Dolmetscher betätigen müssen, nachdem die durch das Gericht bestellte (deutschstämmige) Übersetzerin bereits nach fünf Minuten das Handtuch geworfen hat und auch der unsererseits vorsorglich parat gehaltene "Türkei-Türke" mit sehr guten Deutschkenntnissen am Satzbau einer hervorragenden Richterin scheiterte (es waren ein deutsche Zeugen zu vernehmen).
Wenn wir aber dennoch Übersetzungen in der Türkei anfertigen lassen, dann funktioniert das jetzt auch erst nach mehrmaligem Wechsel unserer Übersetzer vor Ort und unter unserer Kontrolle. Der Vorteil ist ganz einfach, dass wir mit "unserem" Notar damit schneller und im Ergebnis kostengünstiger zu notarisierten, verlässlichen Dokumenten kommen. Im Übrigen machen wir juristische Fachübersetzungen ganz einfach selbst, für Türkisch-Deutsch geben wir es auch mal außer Haus.
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