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Apostille mit übersetzen?  

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Liebe Gemeinde,

muss bei einem Scheidungsurteil die Apostille mit ins Türkische übersetzt werden?

LG
Bosporus

 
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Hallo Bosporus,

meiner Meinung nach eigentlich Nein, weil allein das Vorhandensein der Apostille die Unterschrift und den Siegel als echt bestätigt. Ein Hinweis darauf sollte genügen. Allerdings bestehen manchmal Gerichte und Notare auf die Übersetzung, so dass es mit Sicherheit bessen sein wird, wenn du die Apostille mitübersetzt.

 
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Apostillen werden grundsätzlich mitübersetzt. Ich habe bisher 200 oder 300 Apostillen vorgelegt bekommen und musste JEDE übersetzen, egal ob ins Türkische oder ins Deutsche. Es kommt hin und wieder vor, dass die Kunden behaupten, die Apostille brauche nicht übersetzt werden, doch spätestens zwei Tage später tauchen sie wieder auf und sagen, die Apostille müsse doch übersetzt werden. Wie genau die Behörden in der Türkei draufschauen, weiß ich nicht, aber die deutschen Behörden legen bei beglaubigten Übersetzungen ins Deutsche sehr viel Wert drauf, dass eine Apostille an die Originalurkunde drangeheftet ist UND eine beglaubigte Übersetzung der Apostille mit dabei ist.

Umgekehrt holt man sich in Deutschland für ein Scheidungsurteil eigentlich immer auch automatisch die dazugehörige Apostille und lässt diese von einem Konsulatsübersetzer übersetzen, da die türkischen Konsulate auch genau draufschauen, soweit ich weiß.

Also, am besten immer mitübersetzen.

 
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Die türkischen Gerichte legen besonderen Wert darauf, dass insbesondere die Urkunden, die für Anerkennungsverfahren vorgelegt werden, mit Apostille versehen sind.

Auch in sonstigen Zivilverfahren bestehen die türkischen Richter auf Urkunden mit Apostille, wenn es darum geht, diese als Beweisstücke einzuführen.

Wenn eine Urkunde mit einer Apostille versehen ist, ist die Apostille ein Bestandteil der Urkunde und muss m.E. mit übersetzt werden (s. URL: http://bw.bdue.de/pdfDateien/urkunden02.pdf]. ).

 
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Hi Leute, danke für die Antworten.

Ich habe einen Scheidungsurteil aus dem Deutschen ins Türkische zusammen mit der Apostille übersetzt und im Konsulat wurde dann diese Seite von dem Bearbeiter mit dem Kommentar "die lernen das wohl nie" herausgeschnitten, berichtet mir mein Kunde:S

 
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Bosporus schrieb:


> Hi Leute, danke für die Antworten.
>
> Ich habe einen Scheidungsurteil aus dem Deutschen
> ins Türkische zusammen mit der Apostille
> übersetzt und im Konsulat wurde dann diese Seite
> von dem Bearbeiter mit dem Kommentar "die lernen
> das wohl nie" herausgeschnitten, berichtet mir
> mein Kunde:S

Also wenn das so ist, dann werde ich die Kunden in Zukunft immer bitten, beim zuständigen Konsulat nachzufragen, ob die Apostillen mitübersetzt werden müssen oder nicht.

 
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@ Bosporos

Ich halte es für ein Gerücht, dass der Sachbearbeiter beim Konsulat die Übersetzung der Apostille rausgeschnitten haben soll. Kann es sein, dass Dein Kunde wegen der "hohen" Übersetzungskosten schon vorher irgendwelche Einwände gegen die Übersetzung der Apostille hatte?

Laut Gesetz gibt es eine vorgeschriebene Form für die Apostille, weshalb sie eigentlich nicht übersetzt werden müßte. Aber die darin vorgenommenen Eintragungen, insbesondere Titel- und Amtsbezeichnungen können in der Ausstellungssprache (hier: deutsch) von türkischen Ämtern und Behörden nicht verstanden werden. Das weiß auch jeder Sachbearbeiter beim Konsulat. Schließlich werden die Sachverhalte nicht beim Konsulat sondern in der Türkei bei den zuständigen Stellen bearbeitet.

 
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Sagt mal, kann es vielleicht sein, dass jeder Konsulatsbeamte, der mit der Legalisierung von Übersetzungen betraut ist, seine ganz eigenen "Regeln" hat, nach denen er arbeitet? Es muss doch irgendwo eine allgemeingültige Vorschrift dazu geben!

 
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Für die Darstellung des Kunden spricht, dass die Gebühr für die Beglaubigung um diese eine Seite kleiner ausgefallen ist als angenommen (Beleg: Qittung des Konsulates).

Scheinbar liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters...

Ich werde mich in dieser Sache mal erkundigen und das Ergebnis hier bekanntgeben...

 
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Also:

Die Apostille müsse nicht übersetzt werden. Falls jedoch eine Übersetzung die Apostille mit beinhalte, würden Sachbearbeiter wohl in der Regel ein Auge zu drücken. Richtig wäre wohl, die Übersetzung abzulehnen!

Die Info habe ich von einem Notariatsmitarbeiter eines Konsulates.

 
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Bosporus schrieb:


> Also:
>
> Die Apostille müsse nicht übersetzt werden.
> Falls jedoch eine Übersetzung die Apostille mit
> beinhalte, würden Sachbearbeiter wohl in der
> Regel ein Auge zu drücken. Richtig wäre wohl,
> die Übersetzung abzulehnen!
>
> Die Info habe ich von einem Notariatsmitarbeiter
> eines Konsulates.

Hier zwei Gegenargumente von mir:

1. Ein in Deutschland lebender Konsulatsbeamter kann sicherlich gut genug Deutsch, um an einer Apostille zu erkennen, was ungefähr drinsteht (also dass sie in Ordnung ist und die apostillierende Behörde tatsächlich der die Urkunde ausstellenden Behörde übergeordnet ist). Aber was ist mit den in der Türkei befindlichen Behörden, für die diese Übersetzungen letztendlich bestimmt sind? Wie soll ein Mitarbeiter eines Nüfus Müdürüğü in Diyarbakır oder Samsun mit einer deutschsprachigen Apostille klarkommen? Wie kann sich ein evlendirme memuru in Mersin oder Gaziantep sicher sein, dass diese deutsche Apostille zu diesem ins Türkische übersetzten Scheidungsurteil passt und auch wirklich alles "in Ordnung ist", wenn kein Konsulatsübersetzer ihm diese Sachverständigenarbeit zuvor abgenommen hat, indem er das Ding mitübersetzt hat?

2. Warum verlangen die deutschen Behörden, dass man türkische Apostillen ins Deutsche übersetzt?

 
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Meine Antworten:

zu 1: Er sagte, dass die Apostille mit der französischen Überschrift als solches erkannt werde und wenn der Konsulatsmitarbeiter seinen Stempel anbringt, weiss der evlendirme memuru in Gaziantep, dass mit den Unterlagen alles in Ordnung ist. Denn die Apostille sagt nichts über das Urteil an sich etwas aus.

zu 2: Anderes Land, andere Sitten

:-)

Die Algerier zum Beispiel verlangen, dass beglaubigte Übersetzungen (sagen wir mal ein Arbeitszeugnis, also nicht einmal ein Urteil) von einem deutschen Gericht überbeglaubigt werden, damit das algerische Konsulat diese wiederum beglaubigt (60 Euro für eine Seite!!!)...

 
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Ich habe mich soeben beim Konsulat in Münster über die Notwendigkeit der Übersetzung der Apostille erkundigt.

Es ist wohl tatsächlich so, dass sie nicht übersetzt werden muss. Dies sei von Anfang an, d.h. seit dem Abschluss des Den Haager Vertrags so gewesen.

Der Notar dort hat diesen Beschluss aber auch bemängelt, da in der Türkei auch nicht alle Zuständigen wüssten, um was für ein Dokument es sich handele. Daher würde das Konsulat in Münster die Übersetzung begrüßen.

Ein weiteres Telefonat beim Konsulat in Hannover hat das gleiche Ergebnis hervorgebracht. Hier sagte mir der Notar ebenfalls, dass sie die Übersetzung begrüßen und nicht "schimpfen" würden.

 
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Hi Canan,

als kundenorientierte Übersetzer sollte man in dem Fall die Apostille NICHT übersetzen, da das Konsulat für die Beglaubigung der Apostille auch wieder 13 Euro kassiert

:-)

 
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Hi auch,

Ich werde in Zukunft auch keine mehr übersetzen. Abgesehen davon, dass ich das nicht wusste habe ich die Apostille auch deshalb übersetzt, weil ich nicht wollte, dass die Leute wegen so einer Kleinigkeit 3 mal zum Konsulat fahren müssen.

 
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