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Strafbefehl  


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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann in Verfahren wegen Vergehen vor dem Amtsgericht durch einen schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung eine Tat bestraft werden, wenn Geldstrafe oder Verwarnung mit Strafvorbehalt und daneben ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrererlaubnis für nicht mehr als 2 Jahre verhängt werden soll.

Was will der Satz sagen? Ich brauche hierfür nicht unbedingt die türkische Übersetzung, vielmehr geht es mir darum, dass ich ihn verstehen will.

 
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Ayten schrieb:


> Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann in
> Verfahren wegen Vergehen vor dem Amtsgericht durch
> einen schriftlichen Strafbefehl ohne
> Hauptverhandlung eine Tat bestraft werden, wenn
> Geldstrafe oder Verwarnung mit Strafvorbehalt und
> daneben ein Fahrverbot oder die Entziehung der
> Fahrererlaubnis für nicht mehr als 2 Jahre
> verhängt werden soll.

Um den Satz verstehen zu können, muss man sich die Begriffe genauer anschauen.

1. Was hat ein Strafbefehl mit dem Begriff der Hauptverhandlung zu tun?

Wikipedia:
"Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und ...."

2. Was sind "Vergehen"?

Wikipedia:
"Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind - § 12 Abs. 2 StGB. Alle anderen Straftaten sind Verbrechen."

Und was sagt der Satz dann aus? Er besagt eigentlich nur Folgendes: Wenn die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellt, kann das Gericht - wie bei Strafbefehlsverfahren üblich - auf eine Hauptverhandlung verzichten und die Strafe ganz einfach in Form eines Strafbefehls verkünden (also wie gesagt ohne Gerichtsverhandlung), da es sich ja nur um eine geringfügige Straftat (z.B. Verkehrsdelikt) gehandelt hat. Dies ist natürlich überhaupt kein Problem, weil ja die (im Gesetz für diese geringfügige Tat vorgesehene) Strafe ebenfalls nur von geringem Ausmaß ist, d.h. bei einem "Vergehen" muss der Beschuldigte lediglich mit einer Geldstrafe oder der so genannten "Verwarnung mit Strafvorbehalt" (das ist nichts anderes als "para cezasının ertelenmesi", also Aussetzung der Geldstrafe auf Bewährung, kann man sagen) bzw. mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Mehr sagt der Satz eigentlich gar nicht aus! Er fasst also nur ein ganz bekanntes Grundprinzip des deutschen Strafrechts zusammen.

An den letzten paar Worten des Satzes sieht man aber schon, dass die hier beschriebene Verfahrensweise sehr häufig bei Verkehrsdelikten angewandt wird, während ja im Gegensatz dazu in der Türkei, sobald im Straßenverkehr jemand verletzt wird, gleich die Staatsanwaltschaft mit einer Anklageschrift - meist wegen fahrlässiger Körperverletzung ('taksirle yaralama') - dahergaloppiert und der "şüpheli" (also der Unfallverursacher) eine Gerichtsverhandlung aufgedrückt bekommt, in der Regel dann auch mit einem müşteki/mağdur (das Unfallopfer oder dessen Familie). Das hatte ich neulich schon mal anderswo im Forum erwähnt.

 
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Nachdem ich Deinen Beitrag gelesen habe, habe ich mir noch einmal meinen Text gelesen und ich konnte es auf einemal verstehen. Heißt das jetzt, ich müsste mir erst einmal nach der Bedeutung der einzelnen Wörter schauen; aber das ist doch so zeitaufwendig, oder? Hast du das auch so getan, oder wusstest du es gleich, was es bedeutet?8-)

 
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Ayten schrieb:


> Nachdem ich Deinen Beitrag gelesen habe, habe ich
> mir noch einmal meinen Text gelesen und ich konnte
> es auf einemal verstehen. Heißt das jetzt, ich
> müsste mir erst einmal nach der Bedeutung der
> einzelnen Wörter schauen; aber das ist doch so
> zeitaufwendig, oder? Hast du das auch so getan,
> oder wusstest du es gleich, was es bedeutet?8-)

Ich wusste es gleich, da ich den Gesamtzusammenhang kenne (Erfahrung aus unzähligen Übersetzungen in diesem Bereich). Die einzelnen Begriffe sollte man aber auch kennen, sonst wird man dadurch viel zu sehr abgelenkt und sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr; dann hat man tatsächlich Schwierigkeiten, den Sinn eines Satzes richtig zu interpretieren und zu verstehen: Was will der Autor uns hier eigentlich sagen? Hier wurde, wie man sieht, ein ganz einfacher Sachverhalt in unheimlich komplizierte Worte gepackt. Wenn ich so einen undurchsichtigen Text übersetzen muss, stelle ich mir immer die Frage: "Was wollte der Autor hier eigentlich sagen?" Und so übersetze ich es dann. Hinterher kann mir keiner vorwerfen, ich hätte zu frei übersetzt; denn was wäre die Alternative gewesen? Eine Übersetzung, die kein Mensch kapiert - dann wäre man wirklich angreifbar. Deshalb bin ich immer dafür, unverständliches Zeug möglichst frei zu übersetzen, also so, wie der Text eigentlich gemeint war. Und immer schön muttersprachlich übersetzen, dann ist es nicht nur sinngemäß korrekt, sondern klingt auch noch gut. Mehr braucht man eigentlich nicht zu machen.

 
  
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